31 Oktober 2017

Offener Brief an Prof. Schönberger zum katalanischen Separatismus

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Axel Schönberger, 

der erste Satz Ihrer Petition lautet: "Katalonien ist die größte europäische Nation ohne eigenen Staat."

Frage an Sie: Wer wäre Ihnen die zweitgrößte, drittgrößte, siebtgrößte "Nation ohne eigenen Staat"? 

In Betracht von rund 6.500 Muttersprachen hätten wir auf unserem Globus eine Menge neuer Grenzen zu ziehen, wenn ein monokultur-völkisches Staatsverständnis richtig wäre.

Ihr zweiter Satz: "Die Katalanen blicken stolz auf eine mehr als tausendjährige Geschichte zurück."
Tun das "die Katalanen"? Es gibt auch andere. Und vermutlich möchte kaum jemand in die Zeiten der Erbfolgekriege zurück, die nun für die Abspaltung herhalten.

Brächte es bspw. die Lausitz voran, wenn die Sorben einen eigenen Nationalstaat errichten?
Auch die Sorben "blicken stolz auf eine mehr als tausendjährige Geschichte zurück".
Das sorbische Herrschaftsgebiet reichte mitunter von der Ostsee bis ans Mittelmeer, war um ein Vielfaches größer als den Katalanen je vergönnt, aber nicht zuletzt wegen innersorbischer Rivalitäten kam man über gelegentlich erfolgreiche Raubzüge ins Thüringische nicht hinaus und verpasste organisatorisch, was dann die anderen "Nationen" Europas ganz, ganz "stolz" jahrhundertelang mit Kriegen an Grenzen zogen oder verschoben.

Ihr dritter Satz: "Ihre großartige Literatur und Kultur ist wesentlicher Teil Europas."
Großartige Literatur ist selten an bloß eine Sprache gekettet und war in allen mir bekannten Fällen eher Argument gegen nationalistische Kleinkariertheit. 

Desweiteren behaupten Sie: "Das Recht auf freie, friedliche und demokratische Selbstbestimmung einer Nation steht über den rechtlichen Schranken eines Staates, ..."

Für jede Gruppe von Menschen kann sich politisch nicht grundsätzlich anderes bewähren als es sich für jeden einzelnen Menschen bewährt:
So verwirklicht sich auch Ihr Menschenrecht auf freie, friedliche und demokratische Selbstbestimmung in politischen Belangen als Mitbestimmungsrecht und steht nicht "über den rechtlichen Schranken des Staates" bzw. nicht über der gemeinsamen Rechtsordnung. 

Nur wenn eine Rechtsordnung die Selbstbestimmung in Ausübung der Mitbestimmung verwehrt oder gegenüber anderen Rechtsordnungsmitgliedern benachteiligt, wäre sie verkehrt und müsste überwunden werden. 

Vielleicht mögen Sie sich der Termini "Selbstbestimmung" und "Demokratie" bei Kollegen der Staatsrechtslehre und Politologie vergewissern, wenngleich auch Ihnen als Sprachwissenschaftler bewusst sein kann, dass Sprache zuförderst der Verständigung dient und weniger dem Bau von Barrieren.

Desweiteren behaupten Sie: "... (der spanische) Staat, der Millionen von Menschen (Katalanen), die sich in und von ihm als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt fühlen, seine Rechtsordnung aufzwingen will."

"Zweiter Klasse"? Welche politischen oder kulturellen Rechte hat der gewöhnliche Madrider dem gewöhnlichen Barceloner voraus?

Inzwischen erfreut sich Ihre Petition zwar massenhafter Unterstützung, aber wahre Größe erfreut sich großen Zuspruchs nur dann, wenn für die richtige Sache. 

Die völkische Zerfledderung unseres Kontinents fördert weder die Freiheit, den Frieden noch die Selbstbestimmung und wäre der Welt wieder einmal schlechtes Vorbild. 
Vielmehr kommt es darauf an, den vielen gemeinsamen Anforderungen gemeinschaftlichere Ordnung zu schaffen und menschenrechtlich statt völkisch Fortschritt zu machen.

Seien Sie so nett und überschlafen diese Kritik. Man lernt nie aus. Und man ziehe auch Schlüsse daraus. Es wäre folgerichtig, wenn Sie Ihre Petition gut begründet widerrufen.

Mit weltbürgerlicheren Grüßen,
Markus Sebastian Rabanus / Berlin, 31.10.2017

Hintergrund http://www.change.org/u/801216802 inzw. 40.800 Unterstützer 

06 Oktober 2017

Friedensnobelpreis 2018 für Anti-Atomwaffen-Initiative ICAN

Der ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) ist es wesentlich zu verdanken, dass sich mehr als 120 Staaten am 7.7.2017 auf den Atomwaffenverbotsvertrag einigten und auf den Weg kam, Atomwaffen weltweit zu ächten und auf deren Beseitigung zu bestehen.

Es gratulierten zwar auch nahezu alle Atomwaffenmächte und die Bundesregierung zur Preisverleihung, nicht jedoch ohne Stereotype, weiterhin Atomwaffen zu benötigen.

weitere Informationen
www.ICAN.de
www.nobelprize.org

20 September 2017

Kommentar zu Netanjahus UNO-Auftritt

Netanjahu betreffend: Er ist ein nationalistischer Verbrecher, denn seine "Siedlungspolitik" im Westjordangebiet ist völkerrechtswidrig. Und gehört gestoppt. Und zwar mit Sanktionen, weil er auf Kritik nicht hört. Und alle Siedlungen von der UNO kontrolliert unzerstört entweder an die Palästinenser übergeben - oder in Absprache mit den Palästinensern dem anzuerkennenden Palästinenserstaat unterstellt.
Netanjahu hätte froh zu sein, nicht vor den Internationalen Strafgerichtshof zu kommen, denn dort gehört er hin.
Und wenn Israel die einzige Demokratie der Welt wäre, so haben sich sich demokratische Entscheidungen auf das zu beschränken, was die Betroffenen mitbestimmen können. Darum ist Israel keine Demokratie, solange es Entscheidungen zulasten Dritter (Palästinenser) trifft.

Markus S. Rabanus
Nahost-Friedensplan.de

geschrieben bei ZDF-HEUTE Facebook

Zu Trumps Stimmungsmache gegen die UNO

Menschheitsretter Stanislaw Petrow verstorben !

Am  19. Mai  2017  starb
Menschheitsretter Stanislaw Petrow 
In Funktion des leitenden Offiziers der Kommandozentrale der sowjetischen Satellitenüberwachung stufte Stanislaw Petrow
am 26. September 1983 einen vom "Frühwarnsystem"
gemeldeten Atom-Angriff der USA mit Interkontinentalraketen als Fehlalarm ein und verhinderte den "versehentlichen" Atomkrieg.

Bis in die 1990er Jahre wurde dieser "Vorfall" geheim gehalten.
Seither wurden immer mehr Fälle bekannt.

Und von seinem Tod erfuhren wir erst jetzt. Im September. 
EHRE SEINEM ANDENKEN

08 August 2017

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

21 Juli 2017

Vorschlag zum Tempelberg-Konflikt

Die Situation wäre vielleicht zu entspannen, wenn sich Netanjahu und Abbas auf gemischte Zugangskontrollen zum Plateau einigen würden.

Hintergrund: Seit dem Attentat auf die israelische Zugangskontrolle, bei dem zwei israelische Beamte und drei Araber zu Tode kamen, durften jüngere als 50 Jahre alte Männer nicht mehr passieren.

Abbas hatte das Attentat im Telefonat mit Netanjahu bedauert, aber die Zugangseinschränkung kritisier. Der Großmufti von Jerusalem wurde unterdessen verhaftet, mutmaßlich aus Gründen, die heutigen Proteste provoziert zu haben, bei denen es jetzt seit Stunden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.

Dass unter feindseligen Bedingungen überhaupt Zugangskontrollen erforderlich sind, sollte unstrittig sein, so verirrend der Konflikt um religiöse Stätten auch sein mag. 

20 Juli 2017

Friedenspreis.de 2017 für die 122 Staaten des Atomwaffenverbotsvertrags

Wirklicher DANK gebührt Österreich, Brasilien, Mexiko und insgesamt 122 Staaten, die sich gegen die Widerstände der Atomwaffenmächte an die Arbeit machten und auf einen Atomwaffenverbotsvertrag einigten, wie er von den Atommächten mit Artikel 6 des Atomwaffensperrvetrags seit nunmehr 47 Jahren geschuldet wird.

Es ist sehr zu hoffen, dass zuvörderst das Nobelpreiskomitee und alle anderen Friedenspreise in solcher Wertschätzung für diese wichtige Staaten-Initiative überstimmen und es durch Preisverleihung zum Ausdruck bringen.

Vertragstext und Hintergrund-Informationen u.a. auf der Website www.Atomwaffenverbot.de der Initiative-Dialog, auf der Website der www.ippnw.de

07 Juli 2017

ICAN: Atomwaffen endlich verboten

Veröffentlicht am 7. Juli 2017
UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017

122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.
Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten: die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert den bisherigen Sonderstatus der Atommächte nicht länger.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht. Die Bundesregierung blieb aus diesem Grund und auf Druck der USA den Verhandlungen fern.

Friedensaktivisten sehen in dem Vertrag einen Durchbruch. „Das Verbot schließt eine völkerrechtliche Lücke, die trotz Ende des Kalten Krieges über Jahrzehnte offen klaffte“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland. „Bio- und Chemiewaffen sind schon lange verboten, doch der Besitz von Atomwaffen war bis heute erlaubt. Dieses Paradox haben die atomwaffenfreien Länder nun beendet, indem sie den Aufstand gegen die Atommächte gewagt haben.“

Die Atomwaffenstaaten haben die Verhandlungen boykottiert, ebenso die meisten NATO-Staaten. „Der Vertrag wird trotzdem Wirkung entfalten“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der IPPNW. „Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht den Druck zur Abrüstung. Außerdem verbessert sich der Schutz von Opfern von Atomwaffeneinsätzen und -tests durch konkrete Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation.“

Aber auch für die deutsche Nuklearpolitik hat der Vertrag Hall zufolge Konsequenzen. „Das Atomwaffenverbot läutet das Ende der Abschreckungspolitik ein. Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden ist mit dem Vertrag nicht vereinbar. Diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis, begrüßen wir ausdrücklich“.

Mit dem Vertrag vollzieht sich eine historische Wende in der Nuklearpolitik. Erstmals rücken die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen. Den Anstoß hierfür gaben vor allem die internationale Zivilgesellschaft und Staaten, die keine Atomwaffen besitzen.

Nukleare Abrüstung ist künftig keine Frage, die Atomwaffenstaaten ungestört unter sich ausmachen können. Die Blockadepolitik der Atommächte ist damit beendet. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten.

Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen Sicherheitsvorkehrungen unterziehen.
Der Vertrag schafft nun die Grundlage, dass künftig auch Atomwaffenstaaten kontrolliert und verpflichtet werden, mit anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenzuarbeiten. Ab jetzt muss eine atomwaffenfreie Welt gemeinsam verwirklicht werden.

Zugleich sorgt die Offenheit des Vertrages gegenüber Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können oder wollen, dafür, dass das Regelwerk lebendig bleibt. Somit kann der Geltungsbereich schrittweise erweitert werden.

„Es ist ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den von Atomwaffenstaaten dominierten Sicherheitsrat, der in seiner Rolle als Hüter des Weltfriedens versagt hat“, unterstreicht Hach die geopolitische Dimension des Abkommens. „Doch die Bedeutung des Vertrages erschöpft sich nicht in der Rebellion gegen die Verweigerungshaltung und Arroganz der Mächtigen. Überdies werden die Türen weit geöffnet für eine gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik.“

Nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden. Dies wird den weltweiten Druck für Abrüstung massiv erhöhen.

Maßgebliche Initiatoren für die Aufnahme der Verhandlungen waren Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko.

Der Vertrag wird nach aktuellem Stand ab dem 20. September 2017 in Anwesenheit der Außenminister bei der UN-Vollversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Notwendig sind 50 Ratifizierungen, damit der Vertrag 90 Tage später in Kraft tritt.

Mehr Informationen zu den Verbotsverhandlungen: www.nuclearban.de
Kontakt für die Medien:
Anne Balzer, ICAN Germany (Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen), Tel.: +1 (631) 464 1053, www.icanw.de

Angelika Wilmen: IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.) Tel. 030 69807415, Mobil 0162 205 79 43, www.ippnw.de

19 April 2017

Kritik an Friedensbewegung

Zu einer Kampagne, die Kriegsgründe im Rüstungsgeschäft und fehlender Herzlichkeit verortet:

Es liegt weder an den Kriegsverdienern noch an fehlenden Herzchen, sondern daran,
- dass noch immer ein Großteil der Menschheit auf die Selbstverteidigung setzt,
- obgleich sie das Wettrüsten schürt, die Stärkeren und Aggressiveren privilegiert und zur Selbstjustiz verführt,
- dass siegreiche Krieger noch immer behalten dürfen, was sie erobern,
- dass es keinen Zwang gibt, Streitigkeiten vor Gerichten auszutragen,
wie es sich in jedem halbwegs zivilisierten Einzelstaat mit GEWALTMONOPOL allemal besser bewährt als in Staaten mit Milizen, die sich ihr Recht nach Stärke machen.

Bewaffneten Milizen lediglich mit Herzchen zu kommen, kann zwar den ein oder anderen zum Herzchen läutern, aber wird die Milizen eher stärken als schwächen.

Neun Flüchtlinge wohnen in unseren Häusern. Darunter sieben Yeziden. Die Alten und die Kinder, alle entzückend. Trotz des Erlittenen.
Fehlende Herzchen war nicht ihr Fehler. Und ihr Denken ist noch immer, "nicht wehrhaft genug" gewesen zu sein, was für den Moment, als der IS ins Dorf kam, allemal stimmte,
aber nur deshalb, weil die Welt zusah und sich für unzuständig erklärte, den IS-Vormarsch zu stoppen.
Stattdessen bewaffneten wir kurdische Kämpfer, um die Yeziden zu schützen, als könnten kurdische Kämpfer Teil der Lösung sein, während sie Teil des Problems sind, nämlich Bürgerkriegspartei mit Landkarten in den Köpfen und auf den Tischen ihrer Leitstellen, die andere Grenzen zeigen und andere Menschen vertreiben.

Was lernte unsere Friedensbewegung aus der Geschichte?

Nichts oder Falsches:
- Die Nichts-Gelernten glauben, sie müssten auf Seiten der Schwächeren schlagen, als seien die Schwächeren per se besser und nicht bloß aus Gründen der Schwäche.
- Die Falsch-Gelernten glauben, Gandhis Weg sei der einzig Wahre über die Konstellation seines gewaltlosen Erfolges hinaus gegen jederlei Gewalt anwendbar.
Und Gandhi wird an unseren Schulen als "Pazifismus" gelehrt, so schön passend zum Jesus,

während gleichzeitig der Jesus-Pfarrer und Ex-Präsident Gauck vom Krieg als "Ultima ratio" predigte, aber eben nach Selbstjustiz-Konzepten der verfolgten Yeziden , der Putins, Trumps usw. bis hin zum IS und Kim Jong-Rumms, die immerhin darin 100 Prozent einig sind - sämtlich bloß für Frieden auf Selbstverteidigung setzen zu müssen - anstatt auf 110 und die Weltpolizei müsste kommen.

Wer ernsthaft Frieden will - und sich nicht damit begnügen mag, niemanden umbringen und berauben zu wollen, müsste eigentlich wissen, dass Frieden kein Ding ist aus bloßen Appellen, sondern braucht,
dass aus Moral dann auch RECHT wird - und zwar durchsetzbar gegen jeden, der es bricht,
dass es gemeinsames Recht sein muss, damit sich nicht jeder sein eigenes macht und gegeneinander.

Darum dürfen mir Rüstungsproduzenten, worunter nicht bloß Börsianer zu verstehen sind, sondern auch Entwickler bis hin zu den Niedrigstlöhnern der Putzkolonne, tatsächlich GEWINNE erzielen, wenn gesichert wäre, dass die Produktion weltweit nur noch Gewaltmonopolen diente, die nicht mehr rivalisieren, sondern subsidiär und hierarchisch geordnet sind.

Tja, "Gewaltmonopol" - damit haben viele Leute ein intellektuelles Problem, zumal in politischen Konflikten oftmals wie Kettenhund. Aber dass es für Streitigkeiten besser ist, Gerichte entscheiden zu lassen anstelle von Panzerfaust - und gegen Kriminelles "110" eigentlich praktisch ist, wenn eigene Fitness vernachlässigt ist, sollte nicht so schwer zu kapieren sein.

www.uno-pazifismus.de

26 März 2017

Atomwaffenverbot und demokratisches Völkerrecht

Eine sachdienliche Einschätzung zu den anstehenden Atomwaffenverhandlungen finder sich bei Greenpeace; KLICK

In Details würde ich anders argumentieren, allerdings mit dem sehr unüblichen Terminus "Demokratisches Völkerrecht":
Falls ein Atomwaffenverbotsabkommen mit Mehrheit der in UNO vertretenen Staaten zustande kommt und zugleich die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentiert,
so wäre solche neue Kategorie Völkerrecht durchaus angebracht.

Die im Greenpeace erwogene Klassifizierung als Völkergewohnheitsrecht wäre es m.E. nicht, denn Gewohnheitsrecht setzt zur Geltung weit mehr als bloß mehrheitliche Anerkennung voraus - und steht dem Völkerrecht im engeren Sinne in Ermangelung autorisierter und förmlicher Rechtssetzung rangmäßig nach.

Dass die Vetorechte weniger Atomwaffenstaaten vorläufig nicht zur Disposition stehen, zumal es auch dafür Argumente gibt, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich an Völkerrecht nur noch entwickelt, was den Veto-Mächten gefällt.

So empfiehlt es sich allen bislang völkerrechtlich diskriminierten Staaten, trotzdem weiteres Völkerrecht zu erarbeiten und es im Falle erzielter UNO-Mitglieder-Mehrheit als "demokratisches Völkerrecht" zu deklarieren.

Solche Völkerrechtsquelle wäre zwar je nach Sichtweise vielleicht noch unterhalb des Völkergewohnheitsrechts anzusiedeln, aber immerhin ein mächtiges Recht gegen alle, denen demokratische Legitimation auf den Fahnen steht, sich aber nicht daran halten mögen.

Doch diese Ausführungen betreffen Aspekte, um die es mir bei den anstehenden Verhandlungen eigentlich weniger geht, deren Bedeutung sein wird, dass seit 1968 genügend Zeit vertan wurde, dem Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Taten folgen zu lassen, "einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" auszuarbeiten.

Und wenn es die unterzeichneten Atomwaffenstaaten nicht tun, dann müssen es eben die Nichtatomwaffenstaaten zeigen, wie solch' Vertrag auszuschauen hat.

Ich bin gespannt, wie gut das gelingen wird. Und es ist unverzeihlich bitter, dass sich unsere Regierung nebst allen mit Bundesmitteln gepäppelten Instituten der Mitarbeit verweigern.Wir sollten uns nicht damit abfinden, denn zumindest die Institute müssten ja Zeit haben, wenn nicht auch sie im Wahlkampfmodus sind, ob Merkel oder Schulz an der Spitze der nächsten Groko steht.

20 März 2017

Trump trampelt mal wieder

"Riesige Summen" schulde Deutschland den USA und der NATO, twitterte (zwitscherte) Trump nach Merkels Washington-Besuch.

Nöö, Mr.President, denn die völkerrechtswidrigen und obendrein erfolglosen Kriege Ihres Parteikollegen George W. Bush verschuldete die USA gegenüber allen Ländern, die an den Folgen zu tragen haben.

Machen Sie es einfach besser als Ihre Vorgänger, beispielsweise einen Flugzeugträger weniger und Verzicht auf Atomwaffenmodernisierung, dann kommen die USA vielleicht auch mit den Finanzen zurecht, ohne der Welt auf die Nerven zu gehen, denn SUPERMACHT darf ohnehin bloß die UNO sein.

So harsch hat es Ihnen Frau Merkel sicherlich nicht gesagt, aber so und nicht anders ist es nun'mal, wenn uns beiden ernst wäre mit dem Völkerrecht.

Mit weltbürgerlichen Mensch-zu-Mensch-Grüßen,
Markus S. Rabanus / Berlin
www.Friedensforschung.de 

23 Februar 2017

Offener Brief an Gabriel wg. Atomwaffenverbotsantrag

@Sigmar Gabriel,
die Weigerung der Bundesregierung, sich an der Ausarbeitung eines Atomwaffenverbotsantrags zu beteiligen, ist hanebüchen, wenn sie sich damit rausredet, dass solche Antragserarbeitung ohne Einbeziehung der Atomwaffenstaaten keinen Sinn mache.

Du hältst also Dich und ausgerechnet die Atomwaffenverzichtsstaaten für zu bescheuert, um ohne Trump, Putin, KimSungUn usw. Forderungen & Schritte auszuarbeiten?
 Zumal die ja teilnehmen könnten , wenn sie denn wollten.

Deine Absage steht in der Tradition politischen Totalversagens. - Und das ist nicht witzig, sondern unentschuldbar.

Markus S. Rabanus 2017-02-23
www.friedensforschung.de

- ihm über sein Facebook gepostet -