Noch immer bestreiten viele Organisationen, insbesondere der Iran und der antiisraelische Terrorismus, dass die UNO die Staatsgründung Israels beschließen durfte und Israel anzuerkennen sei.
Die weltmehrheitliche Völkerrechtsposition damals wie heute lautet m.E. zutreffend: Dass wenn nicht mehr militärische Selbstjustiz die Geschicke der Völker entscheiden soll, dann sollen es die Vereinten Nationen entscheiden.
Dass völkerrechtliche Entscheidungen nicht allen Betroffenen gerecht und lieb sind, sondern ebenso massenhaft Nachteile wie Vorteile bescheren, selten ideale Kompromisse erzielen, hat einen Grund in der Eile, mit der auf Erwartungen und Konflikte reagiert werden muss, um weiterer Selbstjustiz vorzubeugen.
Das gelingt nicht immer. So auch nicht im Konflikt um die Staatsgründung Israels, aber wie ein Gesetz nicht dadurch seinen Geltungsanspruch verliert, dass jemand dagegen verstößt, so ist ein Beschluss der Vereinten Nationen solange Völkerrecht, wie er nicht aufgehoben ist - und jede militärische Selbstjustiz dagegen völkerrechtswidrig.
Die Kriege und der Terrorismus gegen Israel sind, als würde sich jemand durch ein Gesetz oder ein Urteil benachteiligt sehen und würde sich deshalb mit Waffen gegen den vermeintlich oder tatsächlich Begünstigten auflehnen.
Der Rechtspositivismus ist die grundlegende Entscheidung für den politischen, juristischen, somit zivilen Streit einschließlich der zivilen Duldung von Nachteilen im Bewusstsein, dass die Nachteile militärischer Selbstjustiz überwiegen würden.
Für diese rechtspositivistische Auffassung kann zwar behauptet werden, dass sie weltmehrheitlich ist, aber sobald sich eine Konfliktpartei unmittelbar benachteiligt sieht, neigt sie zu ausweichenden Rechtsauffassungen, beispielsweise "naturrechtlichen" oder religiösen, kurzum eigenmoralischen Legitimationen, die zwar Höhe haben können, aber keine über die bloße Anschauung und deren Verfechtung hinausgehende Allgemeinverbindlichkeit, die den Rückschritt in die militärische Selbstjustiz rechtfertigen könnte, wie es im Nahost-Konflikt jahrzehntelange Realität ist.
Der Rechtspositivismus ist keine Garantie für Irrtumsfreiheit oder Gerechtigkeit, weshalb jede Norm einerseits auf Rücknahme oder Reform kritisch zu hinterfragen bleibt, andererseits Ansporn sein sollte, ihr auf bestmögliche Weise gerecht zu werden, wenn an ihrem Erhalt Interesse besteht.
Deshalb sollte Israel besonders auch die israelkritischen Beschlüsse der Vereinten Nationen achten, zumal Israel seinen staatlichen Anerkennungsanspruch einzig aus den Beschlüssen der Vereinten Nationen ableiten kann, keinesfalls etwa aus dem "Land der Väter" und ähnlichen Idiomen, die allenfalls emotionales, nicht aber rechtliches Gewicht haben können.
Bei allem Plädoyer für den Rechtspositivismus ist unübersehbar, dass auch mit ihm Missbrauch getrieben wird, denn er ist für den Konformismus und Untertanengeist instrumentalisierbar. Deshalb sollte dem zivilen Widerstand rechtlicher Schutz gewährt sein, also gewaltloser Widerstand nicht als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar, sondern individuelles und kollektives Menschenrecht werden.
Sofern sich also Palästinenser durch den israelischen Staat gedemütigt und in Rechten verletzt sehen, sollten sie den Weg des zivilen Widerstandes gehen. Aber als Selbstzweck bloßer Verweigerung wäre es kontraproduktiv, sondern sollte Nachdruck für Verhandlungen sein, mit dem Ziel friedlicher Kompromisse zum gemeinsamen Vorteil als Alternative zur Fortdauer gegenseitiger Anfeindung, Gewalt und Zerstörung.
Schließlich würde der Rechtspositivismus daran scheitern können, dass die Rechtssetzung undemokratisch erfolgt, aber wollte man sich erst dann zugunsten der Demokratie verhalten, wenn sie makellos und vollkommen wäre, so käme keine Demokratie voran, wie auch das Recht oder Soziales nicht in Vollkommenheit abwarten, sondern nur erarbeiten lässt. Darum muss das Recht der Vereinten Nationen als Völkerrecht gelten, weil sich faireres Völkerrecht nicht im Waffengängen konkurrierender Nationen finden kann.
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