In Artikel I Atomwaffensperrvertrag heißt es: "Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen."
In Artikel II Atomwaffensperrvertrag heißt es: "Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen."
Im Jahr 2008 wurde öffentlich, dass die USA bis zum 23.10.1973 deutschen Militärs heimlich alleinige Verfügungsmacht über ca. 700 Atomwaffen für den Kriegsfall gegen die Sowjetunion überlassen hatten. Erst der damalige Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt beendete diesen Wahnsinn, wie er auf Anfragen der Presse nach Veröffentlichung seiner Biografie im November 2008 bestätigte.
Aber der Vertragsbruch wurde fortgesetzt, denn der im Jahr 1967 gegründeten "Nuklearen Planungsgruppe" gehört Deutschland weiterhin an und bis heute billigen die Bundesregierungen jeglicher Zusammensetzung Atomwaffen auf dem Gebiet unseres "Nichtatomwaffenstaates".
Es ist erfreulich, dass die Internationale Juristenvereinigung IALANA die Klage von Frau Dr. Erika Koller gegen die Atomwaffenbasis Büchel und gegen die nukleare Teilhabe Deutschlands unterstützt.
Vertreter der Bundesregierung mutmaßten, dass eine "einzelne Bürgerin" nicht über die Bündnispolitik zu entscheiden habe. Darum spendeten wir heute 200 EURO an die IALANA für diesen Prozess, damit Berlin merkelt: "Es sind mindestens zwei", die das Völkerrecht (insb. Atomwaffensperrvertrag Art.2) per Gerichtsurteil durchgesetzt wünschen, was uns obendrein im schwarz-gelben Koalitionsvertrag zugesichert war.