23 August 2013

Zum Giftgas-Verdacht im syrischen Bürgerkrieg

Die Aufständischen in Syrien werfen dem Assad-Regime die massenhafte Zivilistenermordung mittels Giftgas vor. Die Vorwürfe werden mit zahlreichen Fotos unterlegt, auf den Tote zu sehen sind, die keine weiteren Verletzungen zeigen. Gleichwohl haben Fotos heute weniger denn je Beweiskraft, denn zu einfach gestaltet sich mit moderner Bildbearbeitungssoftware das Fälschen.

Die "Rote Linie" aus Perspektive des Völkerrechts

Seit Monaten wird US-Präsident Obama in seinen Entscheidungsoptionen auf eine seiner Äußerungen reduziert, wonach der Giftgaseinsatz für ihn die "Überschreitung einer Roten Linie" bedeuten würde. In Anbetracht dessen wäre ein Giftgasangriff eine erstaunliche Dreistigkeit des Assad-Regimes, denn Syrien hatte soeben erst UNO-Inspekteure ins Land gelassen, um ältere Giftgasvorwürfe zu prüfen. Assad würde sich mit einiger Wahrscheinlichkeit einer militärischen NATO-Reaktion ausliefern, obgleich seine Truppen angeblich ohnehin auf dem Vormarsch sind und die NATO-Staaten inzwischen erkennbar weniger Hoffnungen hegen, es mit einem von den Aufständischen regiertem Syrien einfacher als mit Assad zu haben.

Sollte nach möglicherweise 100.000 Bürgerkriegstoten dem Giftgas-Mord an Hunderten besonderes Verwerflichkeitsgewicht beigemessen werden, dann würde sich die Frage nach der "Roten Linie" auch dann zu stellen haben, wenn es sich um eine Falschverdächtigung oder einen Giftgaseinsatz seitens der Aufständischen handelt.

Aber was dann? Denn völkerrechtlich gibt noch eine ganz andere "Rote Linie", weil allein der Weltsicherheitsrat und nicht Washington oder Brüssel über militärische Interventionen zu entscheiden hat.