Zur Diskussion, ob man sich mit Lawrow an einen Tisch setzen solle:
1. Wer zwischen einer Geburtstagsparty und G20-Konferenz nicht zu unterscheiden weiß, mag für Geburtstagspartys taugen, aber für das diplomatische Parkett nur in Schönwetterphasen.
2. Falls Diplomaten einander nichts zu bieten haben, müssen sie sich nicht küssen, können den Händedruck ablehnen, Missfallen äußern, Forderungen und Drohungen artikulieren.
3. Wenn gedroht werden kann, dann ist es diplomatischer, die Drohung zunächst dem Vieraugen-Gespräch vorzubehalten und Überlegungsfristen einzuräumen, um der anderen Seite ein Entgegenkommen mit weniger Gesichtsverlust zu ermöglichen und auf solche Weise diplomatische Ziele leichter zu erreichen.
Zugleich sollte vertraulich die Ankündigung sein, dass im Falle fruchtloser Fristverstreichung die Öffentlichkeit informiert wird und das Angedrohte geschieht.
4. Wegen des Atomkriegsrisikos ist in jedem Fall derlei Drohung völkerrechtswidrig, denn niemand hat sich auf eine Weise zu streiten oder auch nur zu verteidigen, die der unbeteiligten Menschheit zum Verhängnis wird.
Insofern sind keinerlei Zweideutigkeiten tolerabel und alle Welt hat auf eindeutige Zusicherung zu bestehen, keinen Atomwaffeneinsatz in Betracht zu ziehen.
Dass solche Zusicherung keine Garantie darstellt, ist frech und völkerrechtswidrig genug, aber mindert das Risiko eines versehentlichen Atomkriegs.
MfG, Markus S. Rabanus
Friedensforschung (.de)