Der französische Staatspräsident Jacques Chirac und der italienische Ministerpräsident kündigten anlässlich ihres Treffens in Paris den gemeinsamen Bau von 27 Fregatten an, 17 für Frankreich, 10 für Italien. Der erste Stapellauf sei für 2008 geplant.
Der Auftragsvolumen wird auf 11 Milliarden Euro geschätzt.
In beiden Ländern gibt es starke Widerstände gegen die Politik des Sozialabbaus. Mit einem landesweiten Protesttag legten die französischen Gewerkschaften heute Wirtschaft und Verkehr lahm.
-msr-
04 Oktober 2005
29 September 2005
neues Journal: Afghanews
Der jahrzehntelange Konflikt um und in Afghanistan soll mit einem speziellen Journal beobachtet sein >> http://afghanews.blogspot.com
21 September 2005
www.Antiislamismus.de
Ein Haupthindernis auf dem Weg zu einer globalen Friedensordnung sind Feindschaften.
Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts verstärkten sich Konflikte zwischen der islamischen und christlichen bzw. westlichen Welt.
Neu sind diese Konflikte nicht, waren schon Teil des Nahost-Konflikts und erhielten Auftrieb mit islamischen Revolution im Iran, so reagierten seither vor allem die USA schärfer und mit Krieg seit dem 11. September 2001. Islamismus und Antiislamismus wurden zu polarisierenden Größen.
Wir wollen diese Fehlentwicklung mit der heute auf uns registrierten Domain www.Antiislamismus.de beobachten und einen Deeskalationsbeitrag leisten.
>> http://antiislamismus.blogspot.com als Journal.
-markus rabanus-
Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts verstärkten sich Konflikte zwischen der islamischen und christlichen bzw. westlichen Welt.
Neu sind diese Konflikte nicht, waren schon Teil des Nahost-Konflikts und erhielten Auftrieb mit islamischen Revolution im Iran, so reagierten seither vor allem die USA schärfer und mit Krieg seit dem 11. September 2001. Islamismus und Antiislamismus wurden zu polarisierenden Größen.
Wir wollen diese Fehlentwicklung mit der heute auf uns registrierten Domain www.Antiislamismus.de beobachten und einen Deeskalationsbeitrag leisten.
>> http://antiislamismus.blogspot.com als Journal.
-markus rabanus-
20 September 2005
www.Atomwaffentest.de
Heute registrierten wir die Domain http://www.atomwaffentest.de/ , auf der wir allerdings keine Atomwaffen testen werden, sondern Politiker, ob und was sie gegen Atomwaffen tun. Es ist also ein Unterprojekt zu http://www.politikertest.de/, aber auch zu http://www.friedensforschung.de/, denn Friedensforschung wäre absurd, wenn man in die Forschung nicht auch diejenigen einbezieht, die tatsächlich handeln.
Der spezielle Blog http://atomwaffentest.blogspot.com soll das längerfristig angelegte Projekt begleiten.
-markus sebastian rabanus-
Der spezielle Blog http://atomwaffentest.blogspot.com soll das längerfristig angelegte Projekt begleiten.
-markus sebastian rabanus-
02 September 2005
Bundesverwaltungsgericht kritisiert deutsche Unterstützung während des Irak-Krieges
Leipzig (Deutschland), 02.09.2005 – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung zu einem Urteil gegen einen Bundeswehrmajor, der wegen Befehlsverweigerung verurteilt worden war, sehr ausführlich zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges und der deutschen Beteiligung daran geäußert.
In dem Prozess vor einem Truppendienstgericht war der Major degradiert worden, weil er sich geweigert hatte, an der Softwareentwicklung für ein militärisches Waffensystem mitzuwirken. Dieses war Teil eines IT-Projekts namens SASPF zur Steigerung der Effizienz der Bundeswehr. Der Soldat ging davon aus, dass diese Software auch bei den Kampfhandlungen im Irak eingesetzt werden würde und weigerte sich Befehle dieser Art auszuführen. Der Offizier hatte sich auf seine Gewissensfreiheit berufen und beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen das Urteil des Truppendienstgerichts eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte den Soldaten freigesprochen. Zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig liegt nun die schriftliche Begründung des Urteils vor.
In der Urteilsbegründung weisen die Richter auf die fehlende Rechtsgrundlage für die deutsche Unterstützung alliierter Truppen während des Irakkrieges 2003 hin. Die Bundesregierung hatte den USA und Großbritannien unter anderem Überflugrechte eingeräumt und diesen NATO-Partnern den Schutz ihrer Einrichtungen auf deutschem Grund zugesichert.
„Eine Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt ist selbst ein völkerrechtswidriges Delikt“, begründet das Gericht seine Entscheidung für den Freispruch in dem mehr als 110 Seiten umfassenden Urteil. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes stellten im Urteil klar, dass sich der Soldat keines Dienstvergehens im Sinne des Soldatengesetzes zu Schulden habe kommen lassen und dass die Degradierung des Truppengerichts unzulässig gewesen sei.
In der Begründung und den Leitsätzen zum Urteil äußerten die Richter „gravierende rechtliche Bedenken“ gegen den Irakkrieg und verweisen auf eine fehlende rechtliche Grundlage nach Art. 51 der UN-Charta. Weder der NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge könnten die Bundesregierung dazu verpflichten, unterstützende Handlungen für die kriegführenden NATO-Partner durchzuführen. Befehle müssten gewissenhaft und nicht bedingungslos ausgeführt werden. +wikinews+
In dem Prozess vor einem Truppendienstgericht war der Major degradiert worden, weil er sich geweigert hatte, an der Softwareentwicklung für ein militärisches Waffensystem mitzuwirken. Dieses war Teil eines IT-Projekts namens SASPF zur Steigerung der Effizienz der Bundeswehr. Der Soldat ging davon aus, dass diese Software auch bei den Kampfhandlungen im Irak eingesetzt werden würde und weigerte sich Befehle dieser Art auszuführen. Der Offizier hatte sich auf seine Gewissensfreiheit berufen und beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen das Urteil des Truppendienstgerichts eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte den Soldaten freigesprochen. Zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig liegt nun die schriftliche Begründung des Urteils vor.
In der Urteilsbegründung weisen die Richter auf die fehlende Rechtsgrundlage für die deutsche Unterstützung alliierter Truppen während des Irakkrieges 2003 hin. Die Bundesregierung hatte den USA und Großbritannien unter anderem Überflugrechte eingeräumt und diesen NATO-Partnern den Schutz ihrer Einrichtungen auf deutschem Grund zugesichert.
„Eine Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt ist selbst ein völkerrechtswidriges Delikt“, begründet das Gericht seine Entscheidung für den Freispruch in dem mehr als 110 Seiten umfassenden Urteil. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes stellten im Urteil klar, dass sich der Soldat keines Dienstvergehens im Sinne des Soldatengesetzes zu Schulden habe kommen lassen und dass die Degradierung des Truppengerichts unzulässig gewesen sei.
In der Begründung und den Leitsätzen zum Urteil äußerten die Richter „gravierende rechtliche Bedenken“ gegen den Irakkrieg und verweisen auf eine fehlende rechtliche Grundlage nach Art. 51 der UN-Charta. Weder der NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge könnten die Bundesregierung dazu verpflichten, unterstützende Handlungen für die kriegführenden NATO-Partner durchzuführen. Befehle müssten gewissenhaft und nicht bedingungslos ausgeführt werden. +wikinews+
01 September 2005
Joseph Rotblat
Joseph Rotblat starb in der Nacht zum 1.September 2005.
Der britische Atomphysiker Joseph Rotblat war einer der bedeutendsten Atomwaffengegner und wurde dafür mit dem Friedensnobelpreis des Jahres 1995 geehrt.
Wir werden ihm auf unseren Seiten demnächst ein kleines Web-Denkmal basteln, indem wir seine wesentlichen Thesen dokumentieren.
Ehre seinem Andenken.
>> www.inidia.de/joseph_rotblat.htm
Der britische Atomphysiker Joseph Rotblat war einer der bedeutendsten Atomwaffengegner und wurde dafür mit dem Friedensnobelpreis des Jahres 1995 geehrt.
Wir werden ihm auf unseren Seiten demnächst ein kleines Web-Denkmal basteln, indem wir seine wesentlichen Thesen dokumentieren.
Ehre seinem Andenken.
>> www.inidia.de/joseph_rotblat.htm
26 August 2005
USA verliert Airbase in Usbekistan
Die USA müssen ihren Luftwaffenstützpunkt Karschi Chanabad räumen. So bestätigte das Oberhaus des Parlaments in Taschkent ein bereits verabschiedetes Gesetz.
Friedensforderung: Ohne Mandat der UNO sollte kein Staat Militärs außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes stationieren dürfen.
Bedauerlicherweise scheint die usbekische Entscheidung nicht auf friedenspolitischen Erwägungen zu beruhen, sondern ist auf die Abstrafung der USA gerichtet, weil diese sich in menschenrechtlichen Fragen eingemischt habe.
-msr- ABC: www.inidia.de/nichteinmischung.htm
Friedensforderung: Ohne Mandat der UNO sollte kein Staat Militärs außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes stationieren dürfen.
Bedauerlicherweise scheint die usbekische Entscheidung nicht auf friedenspolitischen Erwägungen zu beruhen, sondern ist auf die Abstrafung der USA gerichtet, weil diese sich in menschenrechtlichen Fragen eingemischt habe.
-msr- ABC: www.inidia.de/nichteinmischung.htm
18 August 2005
Putin&Peking: «Friedensmission 2005»
Unter dem Motto «Friedensmission 2005» üben erstmals Russland und China gemeinsam den Krieg.
Wie schon die NATO ihre Militärdoktrinen von Introvertiertheiten emanzipierte, so fühlen sich nun auch Russland und China zur "Übernahme weltweiter Verantwortung" berufen, üben also nicht den Verteidigungsfall gemeinsamer Grenzen, sondern die Intervention zwecks Lösung eines ethnischen Konflikts in einem Drittland.
U-Boote und Langstreckenbomber sollen sich Flottenverbände einer weiteren Macht vorknöpfen, die sich gegnerisch einzumischen versucht.
Meine Prognose zur Übung: Alles wird gelingen.
Die NATO fiel vor gar nicht langer Zeit per Computersimulation in ein fiktives Land Afrikas ein, um dort Putschisten aus der Macht zu drängen. Auch diese Übung hatte im Nebenbei die See als Kampfgebiet.
Struck kam vollkommen erschüttert von diesem Abenteuer zurück und forderte ein schnelleres Prozedere für Auslandseinsätze der Bundeswehr, denn er hatte nicht richtig mitspielen können.
Ich rief im Verteidigungsministerium an und wollte wissen, ob die Simulation ein entsprechendes Votum im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorsah? Der Pressesprecher zeigte sich über die näheren Dinge der aktuellen Befreiungstheorien allgemein und über das Spiel im Besonderen nicht informiert. Ich solle doch in Brüssel anrufen: "Das hat sich die NATO ausgedacht." - Und ich hatte immer geglaubt, wir seien da Mitglied.
Grüße von Sven >> Diskussion
ps: Mitglied und Mitsprache sind zweierlei, aber wenn deutsche Politiker keine anderen Probleme sehen als die Lichtgeschwindigkeit ihrer Soldatenentsendung, dann ist nicht nur die Mitsprache entbehrlich
Wie schon die NATO ihre Militärdoktrinen von Introvertiertheiten emanzipierte, so fühlen sich nun auch Russland und China zur "Übernahme weltweiter Verantwortung" berufen, üben also nicht den Verteidigungsfall gemeinsamer Grenzen, sondern die Intervention zwecks Lösung eines ethnischen Konflikts in einem Drittland.
U-Boote und Langstreckenbomber sollen sich Flottenverbände einer weiteren Macht vorknöpfen, die sich gegnerisch einzumischen versucht.
Meine Prognose zur Übung: Alles wird gelingen.
Die NATO fiel vor gar nicht langer Zeit per Computersimulation in ein fiktives Land Afrikas ein, um dort Putschisten aus der Macht zu drängen. Auch diese Übung hatte im Nebenbei die See als Kampfgebiet.
Struck kam vollkommen erschüttert von diesem Abenteuer zurück und forderte ein schnelleres Prozedere für Auslandseinsätze der Bundeswehr, denn er hatte nicht richtig mitspielen können.
Ich rief im Verteidigungsministerium an und wollte wissen, ob die Simulation ein entsprechendes Votum im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorsah? Der Pressesprecher zeigte sich über die näheren Dinge der aktuellen Befreiungstheorien allgemein und über das Spiel im Besonderen nicht informiert. Ich solle doch in Brüssel anrufen: "Das hat sich die NATO ausgedacht." - Und ich hatte immer geglaubt, wir seien da Mitglied.
Grüße von Sven >> Diskussion
ps: Mitglied und Mitsprache sind zweierlei, aber wenn deutsche Politiker keine anderen Probleme sehen als die Lichtgeschwindigkeit ihrer Soldatenentsendung, dann ist nicht nur die Mitsprache entbehrlich
22 Juni 2005
Urteil: Degradierung nach Befehlsverweigerung aufgehoben
Leipzig (Deutschland), 22.06.2005 – Die Bestrafung eines Majors, der sich im April 2003 geweigert hatte, an der Weiterentwicklung einer militärischen Software mitzuarbeiten, wurde heute vom zweiten Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mit Sitz in Leipzig aufgehoben. (AkZ: BVerwG 2 WD 12.04)
Der Major hatte seine Befehlsverweigerung damit begründet, die Software hätte möglicherweise für die Beteiligung an Kampfhandlungen im Irak verwendet werden können, eines Krieges, den er als völkerrechtswidrig betrachte. Das Truppendienstgericht hatte daraufhin den Major zum Hauptmann degradiert, wogegen der Soldat Berufung eingelegt hatte.
Die Richter sprachen den Soldaten nun frei, da ihm kein Dienstvergehen nachgewiesen werden könne und er auch nicht gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 Soldatengesetz) verstoßen habe. Das Gericht betrachtet die Befehlsverweigerung als Gewissensentscheidung, die er glaubhaft habe darlegen können.
Der Soldat habe sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG berufen können, auch wenn er kein Kriegsdienstverweigerer sei. Auch Berufssoldaten stehe dieses Grundrecht zu. Als Teil der Exekutive seien die Streitkräfte ausnahmslos an Recht und Gesetz gebunden, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausführte. +wikinews+
Deserteure
Der Major hatte seine Befehlsverweigerung damit begründet, die Software hätte möglicherweise für die Beteiligung an Kampfhandlungen im Irak verwendet werden können, eines Krieges, den er als völkerrechtswidrig betrachte. Das Truppendienstgericht hatte daraufhin den Major zum Hauptmann degradiert, wogegen der Soldat Berufung eingelegt hatte.
Die Richter sprachen den Soldaten nun frei, da ihm kein Dienstvergehen nachgewiesen werden könne und er auch nicht gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 Soldatengesetz) verstoßen habe. Das Gericht betrachtet die Befehlsverweigerung als Gewissensentscheidung, die er glaubhaft habe darlegen können.
Der Soldat habe sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG berufen können, auch wenn er kein Kriegsdienstverweigerer sei. Auch Berufssoldaten stehe dieses Grundrecht zu. Als Teil der Exekutive seien die Streitkräfte ausnahmslos an Recht und Gesetz gebunden, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausführte. +wikinews+
14 Juni 2005
Friedensgutachtens 2005
Ulrich Ratsch, FEST, am 14. Juni 2005 vor der Bundespressekonferenz
Forschungsstätte der EvangelischenStudiengemeinschaft e. V.Institut für interdisziplinäre ForschungProtestant Institutefor Interdisciplinary Research
Friedensprozesse brauchen einen langen Atem
Es ist eine Fehleinschätzung, Frieden könne, wo Gewalt herrscht, durch Krieg schnell herbeigeführt werden.
Der Krieg in Afghanistan ist so wenig zu Ende wie der im Irak. Bis dortdie Bürger in Sicherheit leben können und eine nachhaltige sozial-ökonomische Entwicklung Fuß fasst, werden Jahre vergehen.
Wir verkennen keineswegs die Fortschritte, die in einigen Ländern erzielt wurden. Das diesjährige Friedensgutachten ist von der Frage nach den dabei verfolgten Deeskalationsstrategien geleitet.
Es gibt erfolgreiche wie missglückte:
· In Afghanistan sind zwar politische Stabilisierung und Demokratisierung, auch mit Hilfe der ISAF-Truppen, vorangekommen und im Norden gibt es Ansätze einer wirtschaftlichen
Entwicklung außerhalb der Drogenökonomie. Aber im Süden und Osten Afghanistans wird weiterhin gekämpft, verfolgt Enduring Freedom im Kampf gegen die Taliban häufig kontraproduktive Strategien. Bündnisse mit lokalen warlords behindern Demobilisierung und zivilen Aufbau. In dieser Zwickmühle unterschiedlicher Mandate bewegt sich auch die Bundeswehr in Kundus und Faisabad. Entwicklung und Sicherheit scheinen kaum vereinbar. Eine Evaluierung der zivil-militärischen Einsätze ist deshalb dringlich.
· Im Irak haben Wählerinnen und Wähler eindrucksvoll ihren Willen zur Demokratie unter Beweis gestellt. Die Übergangsverfassung ist eine der demokratischsten in der islamischen Welt. Doch die Gewaltspirale aus Besatzung und Terror forderte allein im Mai einen Blutzoll von über 700 Toten und Tausenden Verletzten. Die Zusammenarbeit zwischen al-Qaida und Anhängern des Saddam-Regimes, die Washington einst als Kriegsgrund behauptet hatte, existiert heute als Folge des Krieges und der Besatzung.
Die irakische Regierung kann Erfolge in der Bekämpfung terroristischer Gewalttäter
verzeichnen, auch wenn sie dabei noch die Hilfe der Besatzungstruppen braucht. Die amerikanische Regierung scheint zu lernen, dass militärische Mittel für die notwendige Partizipation aller Gruppen – Schiiten, Sunniten und Kurden - wenig geeignet sind. Wir begrüßen die von der EU und den USA geplante Konferenz zum Wiederaufbau im Irak – sie kann auch ein Signal für die dringend gebotene zivile transatlantische Kooperation für den Mittleren Osten sein.
· Die neue Hoffnung in Palästina ist noch nicht wieder verflogen. Die Spirale der Gewalt dreht sich langsamer. Die demokratische Wahl von Mahmud Abbas und der Gaza-Abzugsplan werden von der jeweils gegnerischen Seite als Signale dafür aufgenommen, dass Verhandlungen nicht mehr unmöglich scheinen. Dafür muss deutsche Außenpolitik ihren konstruktiven Einfluss auf beiden Seiten einbringen.
· Positiv bewerten wir die Deeskalation des Kaschmirkonflikts. Im Dialog zwischen Indien und Pakistan wurde das Grenzregime gelockert, beide Seiten verzichten auf Atomtests und vereinbaren beträchtliche Truppenreduktionen.
Die Staatengemeinschaft darf nicht tatenlos zusehen bei Völkermord, schweren Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und ethnischen Säuberungen.
Die Beschwörung "Ruanda darf sich nicht wiederholen„ hat sich im Falle Darfurs als Phrase erwiesen, nicht nur weil China im Sicherheitsrat blockierte. Es dauerte viel zu lange, bis eine militärische Mission der Afrikanischen Union (AU) entsandt wurde. Mit derzeit 3200 Soldaten kann sie indes der Zivilbevölkerung nur minimalen Schutz gewähren. Auf Bitten der AU gewährte logistische Hilfe der NATO wird jetzt gemeinsam mit der EU auf den Weg gebracht. Zur Unterdrückung akuter Gewalt müssen die Truppen der AU verdoppelt werden, daneben braucht es massiven Einsatz für den zivilen Wiederaufbau, beides bedarf finanzieller Hilfe der EU.
Außerdem ist der internationale Druck auf die Regierung in Khartum zu verstärken, damit sie den Djanjawid-Milizen ihre Unterstützung entzieht. Dafür erwarten wir von der Bundesregierung, im Zusammenspiel mit der EU, politische Initiativen.
Wir begrüßen die von Kofi Annan eingeleiteten Schritte zur UN-Reform. Allerdings scheint für Berlin das Streben nach einem permanenten Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat die Debatte um die UN-Reform zu beherrschen. Wir halten es für wichtiger, sich für die vorgeschlagene Stärkung der friedenskonsolidierenden Kapazität der UNO einzusetzen: Die Einrichtung einer Peace Building Commission und eines entsprechenden Koordinierungsbüros bei der UNO, sowie eines Menschenrechtsrats an Stelle der bisherigen Menschenrechtskommission.
Konfliktbewältigung darf nicht erst einsetzen, wenn die Waffen sprechen.
Vor dem Ausbruch offener Gewalt muss durch verbesserte Früherkennung und diplomatische Interventionen deeskalierend eingegriffen werden. Es war richtig, dass die Bundesregierung dazu den Aktionsplan Zivile Krisenprävention beschlossen hat. Er muss aber finanziell deutlich besser ausgestattet und die Koordinierungsprobleme der Ressorts müssen beseitigt werden. Besonders wichtig ist, in Nachkriegssituationen dafür zu sorgen, dass militärische Gewalt nicht erneut aufflammt. Es gibt doppelt soviel gescheiterte wie gelungene Konfliktbeilegungen.
Militärische Präsenz UN-mandatierter Truppen kann notwendig sein, um eine Waffenruhe zu sichern. Parallel dazu muss jedoch die Basis für längerfristige Stabilität durch zivilen Wiederaufbau gesichert werden. Militärische und zivile Missionen können sich ergänzen, sollten aber mit einer klaren Aufgabentrennung versehen sein. Das Gute an der vorgeschlagenen Peace Building Commission ist gerade, dass sie die häufig mangelhafte Koordination zwischen zivilen und militärischen Missionen, aber auch zwischen den verschiedenen zivilen Akteuren verbessern soll.
Wir bekräftigen unsere Position, dass die Erhöhung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7% des BSP das Minimum ist, um längerfristig wirksame Maßnahmen zur Krisenprävention ernsthaft auf den Weg zu bringen.
Armut, soziale Ungerechtigkeit und Perspektivlosigkeit erschweren Demokratisierung und bilden oft den Nährboden für Gewalt.
Der Bericht „Eine sicherere Welt„ der Hochrangigen Beratungsgruppe Kofi Annans benennt als erste von sechs Bedrohungen des Friedens die sozio-ökonomischen Verwerfungen der Globalisierung.
Es ist ein Skandal, dass die weltweiten Rüstungsausgaben wieder nahezu den Stand wie zur Hochzeit des Kalten Krieges erreicht haben, mit einem Anteil der USA von über 45 %.
Die Investitionen in die menschliche Entwicklung hingegen stagnieren.
Konversionsmaßnahmen wie die Demobilisierung von Kriegsparteien, Entwaffnung von Milizen
und Reintegration von Exkombattanten in die zivile Wirtschaft sind Komponenten sozio-ökonomischer Entwicklung ebenso wie gezielte Maßnahmen gegen Korruption.
Die Ansätze westlicher Staaten zur Demokratisierung im Nahen und Mittleren Osten wären glaubwürdiger, wenn ihr Handeln nicht so oft von Doppelmoral gekennzeichnet wäre:
· Die USA, die um des vorgeblichen Schutzes der Menschenrechte willen Kriege beginnen,
verletzen die Menschenrechte in ihren Häftlingslagern aufs Gröbste: Abu Ghraib,
Guantánamo und Bagram sind dunkle Kapitel, die Aufklärung und Rechenschaft verlangen.
· Aber auch die Duldung von Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan und Tschetschenien
durch westliche Staaten, auch durch Deutschland, offenbaren doppelte Standards beim Umgang mit Gewalttätern. Das Willkürregime Russlands in Tschetschenien ist keine „innere Angelegenheit„. Von einer künftigen Bundesregierung erwarten wir, derartige Menschenrechtsverletzungen mit der nötigen Deutlichkeit zu kritisieren.
· Der Vorschlag aus Berlin und Paris, das EU-Rüstungsembargo gegen China aufzuheben,
während Chinas Säbelrasseln gegen Taiwan die Spannungen in Ostasien drastisch erhöhte, desavouiert die Rhetorik zur Menschenrechtspolitik und zur internationalen Rüstungskontrolle.
Die europäische Einigung begreifen wir nach wie vor als großes Friedensprojekt. Das Bewusstsein dieser historischen Errungenschaft darf nicht verloren gehen. Doch sollte die Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrags in Frankreich und in den Niederlanden
als Chance genutzt werden:
Die Kritik der EU-Bürger an dem Elitenprojekt und an dem damit verbundenen Demokratieverlust muss ernst genommen werden. Das gilt für die sozialen und ökonomischen Prozesse in der EU ebenso wie für die Außen- und Sicherheitspolitik.
Wir plädieren dafür, dass die im Verfassungsvertrag enthaltenen Gefahren eines militärischen Übergewichts in den friedens- und sicherheitspolitischen Aussagen zu Gunsten einer Stärkung der Zivilmachtpositionen der EU behoben werden.
Der Bundeswehr, obgleich gerade 50 geworden, fehlt immer noch die nötige Klarheit über ihren Auftrag. „Heimatschutz„ und „Regionalkriege zur Verteidigung europäischer Interessen„ sind Stichworte der aktuellen Sicherheitsdebatte, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten.
Sie liegen quer zur Verfassung der Bundesrepublik. Wehrpflichtige werden für die künftigen Aufgaben nicht mehr gebraucht, auch nicht jedes neue Rüstungssystem, das die Bundeswehr anschafft. Besorgt macht, dass der gerade erzielte Konsens über das Mitwirkungsrecht des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Soldaten schon wieder bröckelt.
Der Grundsatz der Parlamentsarmee darf nicht in Frage stehen.
Das Scheitern der NVV-Überprüfungskonferenz im Mai 2005 ist fatal.
Wir kritisieren, dass die einzige verbliebene Supermacht andere Staaten auf Nichtverbreitung
von Kernwaffen verpflichten will, während sie gleichzeitig ihre eigene Nuklearmacht ausbaut
und sich weigert, den Vertrag für einen umfassenden Teststop CTBT zu ratifizieren und so
verhindert, dass er in Kraft tritt. Die USA trugen maßgeblich zum Scheitern der NVV-Überprüfungskonferenz bei.
Darüber hinaus treiben sie das Wettrüsten an, sowohl im Weltraum als auch bei den Nuklearwaffen. Wenn Kernwaffen eine solch prominente Rolle für die Sicherheit der USA spielen sollen, verwundert es nicht, dass andere Staaten diesem Beispiel folgen wollen. Damit wird das Tor aufgestoßen zu einer neuen Aufrüstungsrunde - und zwar in den konfliktreichsten Regionen der Welt.
Irans nukleare Ambitionen müssen durch Verhandlungen beseitigt werden. Wir wiederholen die Forderung, dies in eine Denuklearisiserung und ein Rüstungskontrollregime für den gesamten Nahen und Mittleren Osten einzubetten, also auch aller dort operierenden amerikanischen Einheiten und Israels.
Wer glaubt, nukleare Abschreckung könnte dort den Frieden sichern, und wer sich einredet,
so bleibe Terroristen der Zugang zu Massenvernichtungswaffen verwehrt, erliegt einer gefährlichen Illusion.
Wir warnen entschieden vor einer verhängnisvollen Entwicklung, die uns schneller, als wir uns vorstellen können, in die Risiken der nuklearen Apokalypse zurückführen könnte. Wir begrüßen deshalb das Engagement Deutschlands, den NVV nicht scheitern zu lassen, ebenso wie Vorstöße, die darauf zielen, alle verbliebenen Nuklearwaffen aus Deutschland zu entfernen.
Wie in den beiden letzten Jahren, haben wir das Friedensgutachten gestern dem Präsidenten
des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, überreicht. Neu ist in diesem Jahr, dass wir
mit Vorsitzenden und Mitgliedern von Bundestagsausschüssen zusammentreffen, um über die
Aussagen des Gutachtens zu sprechen.
Dieser Dialog soll in Zukunft intensiviert werden.
Quelle: http://www.friedensgutachten.de
Forschungsstätte der EvangelischenStudiengemeinschaft e. V.Institut für interdisziplinäre ForschungProtestant Institutefor Interdisciplinary Research
Friedensprozesse brauchen einen langen Atem
Es ist eine Fehleinschätzung, Frieden könne, wo Gewalt herrscht, durch Krieg schnell herbeigeführt werden.
Der Krieg in Afghanistan ist so wenig zu Ende wie der im Irak. Bis dortdie Bürger in Sicherheit leben können und eine nachhaltige sozial-ökonomische Entwicklung Fuß fasst, werden Jahre vergehen.
Wir verkennen keineswegs die Fortschritte, die in einigen Ländern erzielt wurden. Das diesjährige Friedensgutachten ist von der Frage nach den dabei verfolgten Deeskalationsstrategien geleitet.
Es gibt erfolgreiche wie missglückte:
· In Afghanistan sind zwar politische Stabilisierung und Demokratisierung, auch mit Hilfe der ISAF-Truppen, vorangekommen und im Norden gibt es Ansätze einer wirtschaftlichen
Entwicklung außerhalb der Drogenökonomie. Aber im Süden und Osten Afghanistans wird weiterhin gekämpft, verfolgt Enduring Freedom im Kampf gegen die Taliban häufig kontraproduktive Strategien. Bündnisse mit lokalen warlords behindern Demobilisierung und zivilen Aufbau. In dieser Zwickmühle unterschiedlicher Mandate bewegt sich auch die Bundeswehr in Kundus und Faisabad. Entwicklung und Sicherheit scheinen kaum vereinbar. Eine Evaluierung der zivil-militärischen Einsätze ist deshalb dringlich.
· Im Irak haben Wählerinnen und Wähler eindrucksvoll ihren Willen zur Demokratie unter Beweis gestellt. Die Übergangsverfassung ist eine der demokratischsten in der islamischen Welt. Doch die Gewaltspirale aus Besatzung und Terror forderte allein im Mai einen Blutzoll von über 700 Toten und Tausenden Verletzten. Die Zusammenarbeit zwischen al-Qaida und Anhängern des Saddam-Regimes, die Washington einst als Kriegsgrund behauptet hatte, existiert heute als Folge des Krieges und der Besatzung.
Die irakische Regierung kann Erfolge in der Bekämpfung terroristischer Gewalttäter
verzeichnen, auch wenn sie dabei noch die Hilfe der Besatzungstruppen braucht. Die amerikanische Regierung scheint zu lernen, dass militärische Mittel für die notwendige Partizipation aller Gruppen – Schiiten, Sunniten und Kurden - wenig geeignet sind. Wir begrüßen die von der EU und den USA geplante Konferenz zum Wiederaufbau im Irak – sie kann auch ein Signal für die dringend gebotene zivile transatlantische Kooperation für den Mittleren Osten sein.
· Die neue Hoffnung in Palästina ist noch nicht wieder verflogen. Die Spirale der Gewalt dreht sich langsamer. Die demokratische Wahl von Mahmud Abbas und der Gaza-Abzugsplan werden von der jeweils gegnerischen Seite als Signale dafür aufgenommen, dass Verhandlungen nicht mehr unmöglich scheinen. Dafür muss deutsche Außenpolitik ihren konstruktiven Einfluss auf beiden Seiten einbringen.
· Positiv bewerten wir die Deeskalation des Kaschmirkonflikts. Im Dialog zwischen Indien und Pakistan wurde das Grenzregime gelockert, beide Seiten verzichten auf Atomtests und vereinbaren beträchtliche Truppenreduktionen.
Die Staatengemeinschaft darf nicht tatenlos zusehen bei Völkermord, schweren Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und ethnischen Säuberungen.
Die Beschwörung "Ruanda darf sich nicht wiederholen„ hat sich im Falle Darfurs als Phrase erwiesen, nicht nur weil China im Sicherheitsrat blockierte. Es dauerte viel zu lange, bis eine militärische Mission der Afrikanischen Union (AU) entsandt wurde. Mit derzeit 3200 Soldaten kann sie indes der Zivilbevölkerung nur minimalen Schutz gewähren. Auf Bitten der AU gewährte logistische Hilfe der NATO wird jetzt gemeinsam mit der EU auf den Weg gebracht. Zur Unterdrückung akuter Gewalt müssen die Truppen der AU verdoppelt werden, daneben braucht es massiven Einsatz für den zivilen Wiederaufbau, beides bedarf finanzieller Hilfe der EU.
Außerdem ist der internationale Druck auf die Regierung in Khartum zu verstärken, damit sie den Djanjawid-Milizen ihre Unterstützung entzieht. Dafür erwarten wir von der Bundesregierung, im Zusammenspiel mit der EU, politische Initiativen.
Wir begrüßen die von Kofi Annan eingeleiteten Schritte zur UN-Reform. Allerdings scheint für Berlin das Streben nach einem permanenten Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat die Debatte um die UN-Reform zu beherrschen. Wir halten es für wichtiger, sich für die vorgeschlagene Stärkung der friedenskonsolidierenden Kapazität der UNO einzusetzen: Die Einrichtung einer Peace Building Commission und eines entsprechenden Koordinierungsbüros bei der UNO, sowie eines Menschenrechtsrats an Stelle der bisherigen Menschenrechtskommission.
Konfliktbewältigung darf nicht erst einsetzen, wenn die Waffen sprechen.
Vor dem Ausbruch offener Gewalt muss durch verbesserte Früherkennung und diplomatische Interventionen deeskalierend eingegriffen werden. Es war richtig, dass die Bundesregierung dazu den Aktionsplan Zivile Krisenprävention beschlossen hat. Er muss aber finanziell deutlich besser ausgestattet und die Koordinierungsprobleme der Ressorts müssen beseitigt werden. Besonders wichtig ist, in Nachkriegssituationen dafür zu sorgen, dass militärische Gewalt nicht erneut aufflammt. Es gibt doppelt soviel gescheiterte wie gelungene Konfliktbeilegungen.
Militärische Präsenz UN-mandatierter Truppen kann notwendig sein, um eine Waffenruhe zu sichern. Parallel dazu muss jedoch die Basis für längerfristige Stabilität durch zivilen Wiederaufbau gesichert werden. Militärische und zivile Missionen können sich ergänzen, sollten aber mit einer klaren Aufgabentrennung versehen sein. Das Gute an der vorgeschlagenen Peace Building Commission ist gerade, dass sie die häufig mangelhafte Koordination zwischen zivilen und militärischen Missionen, aber auch zwischen den verschiedenen zivilen Akteuren verbessern soll.
Wir bekräftigen unsere Position, dass die Erhöhung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7% des BSP das Minimum ist, um längerfristig wirksame Maßnahmen zur Krisenprävention ernsthaft auf den Weg zu bringen.
Armut, soziale Ungerechtigkeit und Perspektivlosigkeit erschweren Demokratisierung und bilden oft den Nährboden für Gewalt.
Der Bericht „Eine sicherere Welt„ der Hochrangigen Beratungsgruppe Kofi Annans benennt als erste von sechs Bedrohungen des Friedens die sozio-ökonomischen Verwerfungen der Globalisierung.
Es ist ein Skandal, dass die weltweiten Rüstungsausgaben wieder nahezu den Stand wie zur Hochzeit des Kalten Krieges erreicht haben, mit einem Anteil der USA von über 45 %.
Die Investitionen in die menschliche Entwicklung hingegen stagnieren.
Konversionsmaßnahmen wie die Demobilisierung von Kriegsparteien, Entwaffnung von Milizen
und Reintegration von Exkombattanten in die zivile Wirtschaft sind Komponenten sozio-ökonomischer Entwicklung ebenso wie gezielte Maßnahmen gegen Korruption.
Die Ansätze westlicher Staaten zur Demokratisierung im Nahen und Mittleren Osten wären glaubwürdiger, wenn ihr Handeln nicht so oft von Doppelmoral gekennzeichnet wäre:
· Die USA, die um des vorgeblichen Schutzes der Menschenrechte willen Kriege beginnen,
verletzen die Menschenrechte in ihren Häftlingslagern aufs Gröbste: Abu Ghraib,
Guantánamo und Bagram sind dunkle Kapitel, die Aufklärung und Rechenschaft verlangen.
· Aber auch die Duldung von Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan und Tschetschenien
durch westliche Staaten, auch durch Deutschland, offenbaren doppelte Standards beim Umgang mit Gewalttätern. Das Willkürregime Russlands in Tschetschenien ist keine „innere Angelegenheit„. Von einer künftigen Bundesregierung erwarten wir, derartige Menschenrechtsverletzungen mit der nötigen Deutlichkeit zu kritisieren.
· Der Vorschlag aus Berlin und Paris, das EU-Rüstungsembargo gegen China aufzuheben,
während Chinas Säbelrasseln gegen Taiwan die Spannungen in Ostasien drastisch erhöhte, desavouiert die Rhetorik zur Menschenrechtspolitik und zur internationalen Rüstungskontrolle.
Die europäische Einigung begreifen wir nach wie vor als großes Friedensprojekt. Das Bewusstsein dieser historischen Errungenschaft darf nicht verloren gehen. Doch sollte die Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrags in Frankreich und in den Niederlanden
als Chance genutzt werden:
Die Kritik der EU-Bürger an dem Elitenprojekt und an dem damit verbundenen Demokratieverlust muss ernst genommen werden. Das gilt für die sozialen und ökonomischen Prozesse in der EU ebenso wie für die Außen- und Sicherheitspolitik.
Wir plädieren dafür, dass die im Verfassungsvertrag enthaltenen Gefahren eines militärischen Übergewichts in den friedens- und sicherheitspolitischen Aussagen zu Gunsten einer Stärkung der Zivilmachtpositionen der EU behoben werden.
Der Bundeswehr, obgleich gerade 50 geworden, fehlt immer noch die nötige Klarheit über ihren Auftrag. „Heimatschutz„ und „Regionalkriege zur Verteidigung europäischer Interessen„ sind Stichworte der aktuellen Sicherheitsdebatte, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten.
Sie liegen quer zur Verfassung der Bundesrepublik. Wehrpflichtige werden für die künftigen Aufgaben nicht mehr gebraucht, auch nicht jedes neue Rüstungssystem, das die Bundeswehr anschafft. Besorgt macht, dass der gerade erzielte Konsens über das Mitwirkungsrecht des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Soldaten schon wieder bröckelt.
Der Grundsatz der Parlamentsarmee darf nicht in Frage stehen.
Das Scheitern der NVV-Überprüfungskonferenz im Mai 2005 ist fatal.
Wir kritisieren, dass die einzige verbliebene Supermacht andere Staaten auf Nichtverbreitung
von Kernwaffen verpflichten will, während sie gleichzeitig ihre eigene Nuklearmacht ausbaut
und sich weigert, den Vertrag für einen umfassenden Teststop CTBT zu ratifizieren und so
verhindert, dass er in Kraft tritt. Die USA trugen maßgeblich zum Scheitern der NVV-Überprüfungskonferenz bei.
Darüber hinaus treiben sie das Wettrüsten an, sowohl im Weltraum als auch bei den Nuklearwaffen. Wenn Kernwaffen eine solch prominente Rolle für die Sicherheit der USA spielen sollen, verwundert es nicht, dass andere Staaten diesem Beispiel folgen wollen. Damit wird das Tor aufgestoßen zu einer neuen Aufrüstungsrunde - und zwar in den konfliktreichsten Regionen der Welt.
Irans nukleare Ambitionen müssen durch Verhandlungen beseitigt werden. Wir wiederholen die Forderung, dies in eine Denuklearisiserung und ein Rüstungskontrollregime für den gesamten Nahen und Mittleren Osten einzubetten, also auch aller dort operierenden amerikanischen Einheiten und Israels.
Wer glaubt, nukleare Abschreckung könnte dort den Frieden sichern, und wer sich einredet,
so bleibe Terroristen der Zugang zu Massenvernichtungswaffen verwehrt, erliegt einer gefährlichen Illusion.
Wir warnen entschieden vor einer verhängnisvollen Entwicklung, die uns schneller, als wir uns vorstellen können, in die Risiken der nuklearen Apokalypse zurückführen könnte. Wir begrüßen deshalb das Engagement Deutschlands, den NVV nicht scheitern zu lassen, ebenso wie Vorstöße, die darauf zielen, alle verbliebenen Nuklearwaffen aus Deutschland zu entfernen.
Wie in den beiden letzten Jahren, haben wir das Friedensgutachten gestern dem Präsidenten
des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, überreicht. Neu ist in diesem Jahr, dass wir
mit Vorsitzenden und Mitgliedern von Bundestagsausschüssen zusammentreffen, um über die
Aussagen des Gutachtens zu sprechen.
Dieser Dialog soll in Zukunft intensiviert werden.
Quelle: http://www.friedensgutachten.de
16 Mai 2005
Krieg und Frieden
Was ist Krieg und was ist Frieden? Hierauf braucht es zuverlässige Antwort, denn diese Fragen sind wahrhaft "existentiell".
Um Antworten bemüht:
www.inidia.de/frieden_ist.htm und www.inidia.de/krieg_ist.htm

Diskussionen.de
Um Antworten bemüht:
www.inidia.de/frieden_ist.htm und www.inidia.de/krieg_ist.htm
02 Mai 2005
Über "das letzte Gefecht"
TanjaKrienen hat folgendes geschrieben:
Ist das wirklich alles auf derselben Friedenshow aufgebaut, wie die Propaganda der KPD, die in Wirklichkeit nur dafür sorgte, dass die Rüstungsmaschinerie der Sowjets funktionierte?!
Wenn deine Frage ernst gemeint ist, so verneine ich sie. Denn die "letzten Gefechten" werden solange nicht die "letzten Gefechte" sein, wie man das vergangene "letzte Gefecht" nicht das "letzte Gefecht " sein lässt.
Grüße von Sven
Ist das wirklich alles auf derselben Friedenshow aufgebaut, wie die Propaganda der KPD, die in Wirklichkeit nur dafür sorgte, dass die Rüstungsmaschinerie der Sowjets funktionierte?!
Wenn deine Frage ernst gemeint ist, so verneine ich sie. Denn die "letzten Gefechten" werden solange nicht die "letzten Gefechte" sein, wie man das vergangene "letzte Gefecht" nicht das "letzte Gefecht " sein lässt.
Grüße von Sven
29 März 2005
Bombodrom Fretzdorf ?
Das Bundesverteidigungsministerium will aus dem ehemals sowjetischen Übungsgelände bei Fretzdorf ein Bombodrom (Bombenabwurfgelände) machen. Die umliegenden Kommunen wehren sich, 10.000 Menschen demonstrierten dagegen beim Ostermarsch 2005.
Nun mal aus der sicherheitspolitischen Perspektive:
In vier Minuten beim Kanzler
Fretzdorf liegt etwa 100 km nordwestlich von Berlin. Ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado braucht im 1500 km/h-Energiesparmodus etwa 4 Minuten bis zum Regierungsviertel. - Abfangen unmöglich. Man kann eigentlich nur hoffen, dass nie ein Pilot durchdreht, denn das "Bombodrom" ist immerhin für scharfe Munition gedacht, die also "an Bord" ist. Niemand schafft es schnell genug in die Bunker, was ohnehin nur für Menschenverächter eine Lösung wäre. Welche Partei, welcher Politiker, wer hat überlegt, wie dicht solche Waffen unseren Städten kommen dürfen und hat daraus den Schluss gezogen, dass ein "Bombodrom" in Fretzdorf nicht nur für die dort ansässigen Osterhasen ein Risiko ist, sondern auch für die nationale Sicherheit?
Diskussion >> www.inidia.de/newser/viewtopic.php?t=3145
Nun mal aus der sicherheitspolitischen Perspektive:
In vier Minuten beim Kanzler
Fretzdorf liegt etwa 100 km nordwestlich von Berlin. Ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado braucht im 1500 km/h-Energiesparmodus etwa 4 Minuten bis zum Regierungsviertel. - Abfangen unmöglich. Man kann eigentlich nur hoffen, dass nie ein Pilot durchdreht, denn das "Bombodrom" ist immerhin für scharfe Munition gedacht, die also "an Bord" ist. Niemand schafft es schnell genug in die Bunker, was ohnehin nur für Menschenverächter eine Lösung wäre. Welche Partei, welcher Politiker, wer hat überlegt, wie dicht solche Waffen unseren Städten kommen dürfen und hat daraus den Schluss gezogen, dass ein "Bombodrom" in Fretzdorf nicht nur für die dort ansässigen Osterhasen ein Risiko ist, sondern auch für die nationale Sicherheit?
Diskussion >> www.inidia.de/newser/viewtopic.php?t=3145
08 März 2005
BITS kritisiert Rüstungsexporte
Deutsche Rüstungskomponenten-Exporte:
Aus den Augen, aus dem Sinn - und damit aus der Kritik!
Der Bundesregierung ist es seit 1998 nicht gelungen, ihrem erklärten Ziel einer restriktiven Rüstungsexportpolitik in der Praxis näher zu kommen. Während weltweit die Rüstungsmärkte schrumpfen, werden in Deutschland immer mehr Rüstungsexporte genehmigt. Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist der weitgehend unbehinderte Export deutscher Rüstungskomponenten.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In den Jahren 1999 bis 2003 machten Rüstungs-komponenten deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtwertes aller Exportgenehmigungen in Höhe von etwa 27 Mrd. Euro aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Made in Germany inside: Komponenten – die vergessenen Rüstungsexporte", die heute vom Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS) und Oxfam Deutschland vorgestellt wurde. "Es ist schon merkwürdig: Der größere Teil der Genehmigungen für deutsche Rüstungsexporte wird öffentlich überhaupt nicht wahrgenommen", sagte Oxfam-Geschäftsführer Paul Bendix. "Das muss sich unbedingt ändern. Besonders bei den Komponenten müssen wir der Bundesregierung auf die Finger schauen. Denn ’Made in Germany’ steckt viel häufiger in ausländischen Waffen, als es von außen zu erkennen ist."
Die in der Studie aufgeführten Einzelgeschäfte zeigen, dass beim Handel mit Rüstungskompo-nenten andere Empfängerländer kritisch betrachtet werden müssen, als beim Verkauf ganzer Waffensysteme. "Nicht Botswana oder Usbekistan sind in diesem Fall die Problemstaaten. Stattdessen müssten Exporte an Frankreich, Großbritannien, die USA oder an ‚Tiger-Staaten’ der Rüstungsproduktion wie Brasilien, Israel, Südafrika und Südkorea mit Vorsicht behandelt werden", so Christopher Steinmetz vom BITS. "Von da aus gelangen deutsche Komponenten auf Kriegsschauplätze und in Länder, für die es aufgrund der deutschen Rüstungsexportrichtlinien eigentlich überhaupt keine Genehmigung geben dürfte."
Die ungehinderte Verbreitung deutscher Rüstungskomponenten wird auch dadurch begünstigt, dass sie von der Bundesregierung quasi als "Rüstungsgüter light" behandelt werden. Rüstungs-komponenten können leichter exportiert werden als ganze Waffen, weil die Genehmigungs-kriterien hier weniger restriktiv gehandhabt werden.. Verantwortlich dafür ist ein schwer durch-schaubare Dickicht aus Rüstungsexportgesetzen, Gewohnheitsrechten, alten Lieferzusagen, Präzedenzfällen, Sonderregelungen und politischen Verpflichtungen. "Wenn ganze U-Boot-Motoren ohne rechtliche Probleme in ein Embargoland wie China geliefert werden können, weil sie rein theoretisch auch zivil genutzt werden könnten, dann müssen der Bundesregierung die Bewertungskriterien etwas durcheinandergeraten sein", kommentierte Otfried Nassauer, Leiter des BITS. "Da kommt eindeutig das Fressen vor der Moral, wenn es letztere überhaupt noch gibt."
Die Studie fordert mehr Transparenz von der Bundesregierung. Die in den jährlichen Rüstungsexportberichten veröffentlichten Daten seien weder systematisch vergleichbar, noch schlüssig aufbereitet, geschweige denn vollständig. Die Autoren fordern, die rechtlichen Regeln für den Export aller Rüstungsgüter entlang der strengeren Standards des Kriegswaffenkontroll-gesetzes zu vereinheitlichen und die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Rüstungsexport rechtsverbindlich umzusetzen. Dies seien geeignete Schritte, um bei Rüstungs-komponenten zu einer wirklich restriktiven Exportpraxis zu kommen.
Bits.de
Aus den Augen, aus dem Sinn - und damit aus der Kritik!
Der Bundesregierung ist es seit 1998 nicht gelungen, ihrem erklärten Ziel einer restriktiven Rüstungsexportpolitik in der Praxis näher zu kommen. Während weltweit die Rüstungsmärkte schrumpfen, werden in Deutschland immer mehr Rüstungsexporte genehmigt. Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist der weitgehend unbehinderte Export deutscher Rüstungskomponenten.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In den Jahren 1999 bis 2003 machten Rüstungs-komponenten deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtwertes aller Exportgenehmigungen in Höhe von etwa 27 Mrd. Euro aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Made in Germany inside: Komponenten – die vergessenen Rüstungsexporte", die heute vom Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS) und Oxfam Deutschland vorgestellt wurde. "Es ist schon merkwürdig: Der größere Teil der Genehmigungen für deutsche Rüstungsexporte wird öffentlich überhaupt nicht wahrgenommen", sagte Oxfam-Geschäftsführer Paul Bendix. "Das muss sich unbedingt ändern. Besonders bei den Komponenten müssen wir der Bundesregierung auf die Finger schauen. Denn ’Made in Germany’ steckt viel häufiger in ausländischen Waffen, als es von außen zu erkennen ist."
Die in der Studie aufgeführten Einzelgeschäfte zeigen, dass beim Handel mit Rüstungskompo-nenten andere Empfängerländer kritisch betrachtet werden müssen, als beim Verkauf ganzer Waffensysteme. "Nicht Botswana oder Usbekistan sind in diesem Fall die Problemstaaten. Stattdessen müssten Exporte an Frankreich, Großbritannien, die USA oder an ‚Tiger-Staaten’ der Rüstungsproduktion wie Brasilien, Israel, Südafrika und Südkorea mit Vorsicht behandelt werden", so Christopher Steinmetz vom BITS. "Von da aus gelangen deutsche Komponenten auf Kriegsschauplätze und in Länder, für die es aufgrund der deutschen Rüstungsexportrichtlinien eigentlich überhaupt keine Genehmigung geben dürfte."
Die ungehinderte Verbreitung deutscher Rüstungskomponenten wird auch dadurch begünstigt, dass sie von der Bundesregierung quasi als "Rüstungsgüter light" behandelt werden. Rüstungs-komponenten können leichter exportiert werden als ganze Waffen, weil die Genehmigungs-kriterien hier weniger restriktiv gehandhabt werden.. Verantwortlich dafür ist ein schwer durch-schaubare Dickicht aus Rüstungsexportgesetzen, Gewohnheitsrechten, alten Lieferzusagen, Präzedenzfällen, Sonderregelungen und politischen Verpflichtungen. "Wenn ganze U-Boot-Motoren ohne rechtliche Probleme in ein Embargoland wie China geliefert werden können, weil sie rein theoretisch auch zivil genutzt werden könnten, dann müssen der Bundesregierung die Bewertungskriterien etwas durcheinandergeraten sein", kommentierte Otfried Nassauer, Leiter des BITS. "Da kommt eindeutig das Fressen vor der Moral, wenn es letztere überhaupt noch gibt."
Die Studie fordert mehr Transparenz von der Bundesregierung. Die in den jährlichen Rüstungsexportberichten veröffentlichten Daten seien weder systematisch vergleichbar, noch schlüssig aufbereitet, geschweige denn vollständig. Die Autoren fordern, die rechtlichen Regeln für den Export aller Rüstungsgüter entlang der strengeren Standards des Kriegswaffenkontroll-gesetzes zu vereinheitlichen und die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Rüstungsexport rechtsverbindlich umzusetzen. Dies seien geeignete Schritte, um bei Rüstungs-komponenten zu einer wirklich restriktiven Exportpraxis zu kommen.
15 Januar 2005
Global und demokratisch
Prof. Otfried Höffe fordert eine Weltrepublik
Eine zentrale Herausforderung unserer Epoche, die Globalisierung, findet nicht nur in der Wirtschaft statt. Sie erstreckt sich auch auf Politik, Wissenschaft und Kultur und stellt die Staaten vor völlig neue Aufgaben.
Wie lassen sich globale Probleme wie etwa die Umweltverschmutzung, die Bekämpfung der organisierten, internationalen Kriminalität oder die Angleichung des Bildungswesens mit den Mitteln der Einzelstaaten bewältigen?
Prof. Otfried Höffe vom Philosophischen Seminar der Universität Tübingen und Leiter der Forschungsstelle für Politische Philosophie diagnostiziert in seinem neuen Buch "Demokratie im Zeitalter der Globalisierung" einen mehrdimensionalen globalen Handlungsbedarf, der nach einer neuen politischen Ordnung verlangt.
Klassische Mittel der Diplomatie, Staatenbündnisse wie die NATO oder Weltorganisationen wie die Vereinten Nationen konnten globale Aufgaben bisher nur stark eingeschränkt wahrnehmen.
Höffe fordert eine Reform dieser bestehenden Institutionen. Doch darüber hinaus sollte eine Weltrepublik sich jenen neuen Aufgaben der verschiedenen Dimensionen eines globalen Handlungsbedarfs widmen, die von den Einzelstaaten nicht zu lösen sind.
Diese Weltrepublik muss die Bedingungen einer freiheitlichen Demokratie erfüllen und folgt in ihrem Aufbau den Prinzipien der Subsidiarität und des Föderalismus. Die Einzelstaaten bleiben erhalten und werden durch die globale Rechts- und Staatsordnung lediglich ergänzt. Dennoch ist es notwendig, dass die Weltrepublik bindende Entscheidungsbefugnisse erhält.
Höffe fügt diesem Modell einen weiteren Gedankenkomplex hinzu: Zum Entwurf einer globalen Demokratie gehören auch Welt-Bürgertugenden wie Rechts-, Gerechtigkeits- und Gemeinsinn. Darüber hinaus zeichnet sich der künftige (Welt-)Bürger durch Zivilcourage, Toleranz und Besonnenheit in globalem Maßstab aus.
Die moralischen Werte, die schon heute über die Charta der Vereinten Nationen und über ihre Menschenrechtspakte eine globale Anerkennung gefunden haben, muss dem Philosophen zufolge weiter entwickelt werden.
Auch die Solidarität der gesamten Menschheit hält Höffe für ein moralisches Gebot. "Konkret könnte zum Beispiel eine globale Sozialversicherung für jene Aufgaben eingerichtet werden, bei denen die Menschheit eine Schicksalsgemeinschaft bildet. Und in jedem Fall brauchen die wirtschaftlichen Phänomene der Globalisierung als Kontrapunkt eine Zivil- beziehungsweise Bürgergesellschaft", erklärt er.
Der Philosoph entwickelt seine Gedanken in gründlicher Auseinandersetzung mit Untersuchungen des Völkerrechts, den Theorien der internationalen Politik, der Politischen Ökonomie und der Soziologie.
Die Schwächen bestehender internationaler Institutionen sind seinen Forschungen zufolge besonders auf das Fehlen einer zwangsbewehrten Ordnung zurückzuführen. Deshalb fordert er einen Weltbundesstaat mit einer verbindlichen Rechtsordnung. Dabei müssten nicht notwendigerweise vorhandene Institutionen abgeschafft werden. Zudem müssten sich die bestehenden Demokratien genau dort für eine Weltdemokratie öffnen, wo ihre eigenen Fähigkeiten zum Schutz von Recht und Gerechtigkeit versagen.
Mit dem globalen Demokratiemodell knüpft der Forscher an die Gedanken des Philosophen Immanuel Kant zu einer weltweiten Friedens- und Rechtsordnung an. Nach Kant ist es den Menschen geboten, ihr Zusammenleben rechts- und staatsförmig zu organisieren. Dieses Gebot werde erst dort umfassend erfüllt, wo man zusätzlich zu den uns vertrauten Gemeinwesen einen Völkerbund, eine Weltrepublik und ein Weltbürgerrecht einrichtet.
Höffe entwickelt die Gedanken Kants fort und ergänzt die Grundlagen durch konkrete Vorschläge, etwa die Einrichtung von Institutionen wie einem Weltschiedsgericht und einem Weltstrafrecht.
Ein Weltparlament sollte seiner Ansicht nach aus zwei Kammern bestehen, einem "Welttag" aller Bürger und einem "Weltrat" aller Staaten.Nicht wenige dieser Gedanken sind im Ansatz schon in der heutigen Welt vorhanden. Ein häufig genanntes Beispiel sind die Vereinten Nationen. Sie können jedoch nicht, so Höffe, als rudimentäre Weltrepublik betrachtet werden.
"Die Organisation bedarf einer grundlegenden Reform. Insbesondere der Sicherheitsrat besteht bisher aus fünf privilegierten Mitgliedern, die sich eine Kollektivhegemonie anmaßen", meint der Philosoph.Den Vorwurf, einem lebensfernen Ideal anzuhängen, entkräftet Höffe, indem er die verschiedenen Entwicklungsstufen aufzeigt, die die Menschheit auf dem Weg zu einer Weltdemokratie nehmen könnte.
Er plädiert für eine "kontinentale Zwischenstufe". Nach dem Muster der Europäischen Union ließen sich auf diese Weise viele Probleme "im eigenen Haus" lösen, so dass der Weltrepublik nur wenige Restaufgaben bliebenLetztlich erfülle sich aber "erst im Gedanken einer Weltrepublik ein moralisches Gebot, das die Menschen einander schulden.
Die Herrschaft von Recht, Gerechtigkeit und Demokratie auch auf globaler Ebene, die subsidiäre und föderale Weltrepublik, ist die Messlatte, an der sich die künftige Weltordnung messen lassen muss".
Zudem könnten die möglichen Alternativen zu einer Weltrepublik kaum den angesprochenen Problemen gerecht werden. So habe sich etwa die strategische Weltordnung, die allein durch den Überlebenswillen und die Vorteilssuche der einzelnen Staaten bestimmt ist, selbst überholt.Auch das Regieren ohne Staat, der sogenannte Neue Institutionalismus, könne globale Probleme nicht zufriedenstellend lösen.
"Erstens leidet er unter einem Leistungsdefizit. Denn weder das Minimum einer Weltordnung, der zwischenstaatliche Friede, ist gesichert, noch das Minimum an Gerechtigkeit, die Unparteilichkeit.Außerdem fehlt eine Weltkartellbehörde zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Mindestkriterien.
Zweitens besteht ein Legitimationsdefizit, da die wenigsten der einschlägigen Institutionen unseren Ansprüchen von Demokratie genügen", sagt Höffe.
Eine andere Alternative, die Demokratisierung der gesamten Staatenwelt, leiste zwar einen gewichtigen Beitrag zu einer friedlicheren Weltordnung; sie allein sichere aber nicht eine demokratische Koexistenz der Demokratien untereinander, so dass sie die globale Rechtsordnung nicht ersetzen könne.Höffe fordert keineswegs einen allmächtigen Globalstaat, sondern eine staatlich gestufte demokratische und rechtsstaatliche Ordnung. Innovationskräfte, die jedem Wettbewerb innewohnen, seien auch in einer Weltrepublik enthalten.
Die Konkurrenz der Sprachen und Religionen, der Wirtschaftsräume und -formen, letztlich auch der Bildungswesen bliebe weiterhin erhalten. Die Weltdemokratie setze einzig den rechtsmoralischen Rahmen, auf den die Menschen gegeneinander Anspruch haben und der dafür sorge, dass der Freiraum des Wettbewerbs die Selbstlosigkeit und Friedensbereitschaft der Menschen nicht überfordert.
Quelle: Prof. Otfried Höffe http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/pd/pd46.html Philosophisches Seminar, Forschungsstelle Politische PhilosophieTübingen, 10. Januar 2000Otfried Höffe: Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, C. H. Beck Verlag, München 1999, ISBN 3 406 45424 0.
Diskussion >>
http://www.inidia.de/weltrepublik-aller-nationen.htm
Eine zentrale Herausforderung unserer Epoche, die Globalisierung, findet nicht nur in der Wirtschaft statt. Sie erstreckt sich auch auf Politik, Wissenschaft und Kultur und stellt die Staaten vor völlig neue Aufgaben.
Wie lassen sich globale Probleme wie etwa die Umweltverschmutzung, die Bekämpfung der organisierten, internationalen Kriminalität oder die Angleichung des Bildungswesens mit den Mitteln der Einzelstaaten bewältigen?
Prof. Otfried Höffe vom Philosophischen Seminar der Universität Tübingen und Leiter der Forschungsstelle für Politische Philosophie diagnostiziert in seinem neuen Buch "Demokratie im Zeitalter der Globalisierung" einen mehrdimensionalen globalen Handlungsbedarf, der nach einer neuen politischen Ordnung verlangt.
Klassische Mittel der Diplomatie, Staatenbündnisse wie die NATO oder Weltorganisationen wie die Vereinten Nationen konnten globale Aufgaben bisher nur stark eingeschränkt wahrnehmen.
Höffe fordert eine Reform dieser bestehenden Institutionen. Doch darüber hinaus sollte eine Weltrepublik sich jenen neuen Aufgaben der verschiedenen Dimensionen eines globalen Handlungsbedarfs widmen, die von den Einzelstaaten nicht zu lösen sind.
Diese Weltrepublik muss die Bedingungen einer freiheitlichen Demokratie erfüllen und folgt in ihrem Aufbau den Prinzipien der Subsidiarität und des Föderalismus. Die Einzelstaaten bleiben erhalten und werden durch die globale Rechts- und Staatsordnung lediglich ergänzt. Dennoch ist es notwendig, dass die Weltrepublik bindende Entscheidungsbefugnisse erhält.
Höffe fügt diesem Modell einen weiteren Gedankenkomplex hinzu: Zum Entwurf einer globalen Demokratie gehören auch Welt-Bürgertugenden wie Rechts-, Gerechtigkeits- und Gemeinsinn. Darüber hinaus zeichnet sich der künftige (Welt-)Bürger durch Zivilcourage, Toleranz und Besonnenheit in globalem Maßstab aus.
Die moralischen Werte, die schon heute über die Charta der Vereinten Nationen und über ihre Menschenrechtspakte eine globale Anerkennung gefunden haben, muss dem Philosophen zufolge weiter entwickelt werden.
Auch die Solidarität der gesamten Menschheit hält Höffe für ein moralisches Gebot. "Konkret könnte zum Beispiel eine globale Sozialversicherung für jene Aufgaben eingerichtet werden, bei denen die Menschheit eine Schicksalsgemeinschaft bildet. Und in jedem Fall brauchen die wirtschaftlichen Phänomene der Globalisierung als Kontrapunkt eine Zivil- beziehungsweise Bürgergesellschaft", erklärt er.
Der Philosoph entwickelt seine Gedanken in gründlicher Auseinandersetzung mit Untersuchungen des Völkerrechts, den Theorien der internationalen Politik, der Politischen Ökonomie und der Soziologie.
Die Schwächen bestehender internationaler Institutionen sind seinen Forschungen zufolge besonders auf das Fehlen einer zwangsbewehrten Ordnung zurückzuführen. Deshalb fordert er einen Weltbundesstaat mit einer verbindlichen Rechtsordnung. Dabei müssten nicht notwendigerweise vorhandene Institutionen abgeschafft werden. Zudem müssten sich die bestehenden Demokratien genau dort für eine Weltdemokratie öffnen, wo ihre eigenen Fähigkeiten zum Schutz von Recht und Gerechtigkeit versagen.
Mit dem globalen Demokratiemodell knüpft der Forscher an die Gedanken des Philosophen Immanuel Kant zu einer weltweiten Friedens- und Rechtsordnung an. Nach Kant ist es den Menschen geboten, ihr Zusammenleben rechts- und staatsförmig zu organisieren. Dieses Gebot werde erst dort umfassend erfüllt, wo man zusätzlich zu den uns vertrauten Gemeinwesen einen Völkerbund, eine Weltrepublik und ein Weltbürgerrecht einrichtet.
Höffe entwickelt die Gedanken Kants fort und ergänzt die Grundlagen durch konkrete Vorschläge, etwa die Einrichtung von Institutionen wie einem Weltschiedsgericht und einem Weltstrafrecht.
Ein Weltparlament sollte seiner Ansicht nach aus zwei Kammern bestehen, einem "Welttag" aller Bürger und einem "Weltrat" aller Staaten.Nicht wenige dieser Gedanken sind im Ansatz schon in der heutigen Welt vorhanden. Ein häufig genanntes Beispiel sind die Vereinten Nationen. Sie können jedoch nicht, so Höffe, als rudimentäre Weltrepublik betrachtet werden.
"Die Organisation bedarf einer grundlegenden Reform. Insbesondere der Sicherheitsrat besteht bisher aus fünf privilegierten Mitgliedern, die sich eine Kollektivhegemonie anmaßen", meint der Philosoph.Den Vorwurf, einem lebensfernen Ideal anzuhängen, entkräftet Höffe, indem er die verschiedenen Entwicklungsstufen aufzeigt, die die Menschheit auf dem Weg zu einer Weltdemokratie nehmen könnte.
Er plädiert für eine "kontinentale Zwischenstufe". Nach dem Muster der Europäischen Union ließen sich auf diese Weise viele Probleme "im eigenen Haus" lösen, so dass der Weltrepublik nur wenige Restaufgaben bliebenLetztlich erfülle sich aber "erst im Gedanken einer Weltrepublik ein moralisches Gebot, das die Menschen einander schulden.
Die Herrschaft von Recht, Gerechtigkeit und Demokratie auch auf globaler Ebene, die subsidiäre und föderale Weltrepublik, ist die Messlatte, an der sich die künftige Weltordnung messen lassen muss".
Zudem könnten die möglichen Alternativen zu einer Weltrepublik kaum den angesprochenen Problemen gerecht werden. So habe sich etwa die strategische Weltordnung, die allein durch den Überlebenswillen und die Vorteilssuche der einzelnen Staaten bestimmt ist, selbst überholt.Auch das Regieren ohne Staat, der sogenannte Neue Institutionalismus, könne globale Probleme nicht zufriedenstellend lösen.
"Erstens leidet er unter einem Leistungsdefizit. Denn weder das Minimum einer Weltordnung, der zwischenstaatliche Friede, ist gesichert, noch das Minimum an Gerechtigkeit, die Unparteilichkeit.Außerdem fehlt eine Weltkartellbehörde zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Mindestkriterien.
Zweitens besteht ein Legitimationsdefizit, da die wenigsten der einschlägigen Institutionen unseren Ansprüchen von Demokratie genügen", sagt Höffe.
Eine andere Alternative, die Demokratisierung der gesamten Staatenwelt, leiste zwar einen gewichtigen Beitrag zu einer friedlicheren Weltordnung; sie allein sichere aber nicht eine demokratische Koexistenz der Demokratien untereinander, so dass sie die globale Rechtsordnung nicht ersetzen könne.Höffe fordert keineswegs einen allmächtigen Globalstaat, sondern eine staatlich gestufte demokratische und rechtsstaatliche Ordnung. Innovationskräfte, die jedem Wettbewerb innewohnen, seien auch in einer Weltrepublik enthalten.
Die Konkurrenz der Sprachen und Religionen, der Wirtschaftsräume und -formen, letztlich auch der Bildungswesen bliebe weiterhin erhalten. Die Weltdemokratie setze einzig den rechtsmoralischen Rahmen, auf den die Menschen gegeneinander Anspruch haben und der dafür sorge, dass der Freiraum des Wettbewerbs die Selbstlosigkeit und Friedensbereitschaft der Menschen nicht überfordert.
Quelle: Prof. Otfried Höffe http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/pd/pd46.html Philosophisches Seminar, Forschungsstelle Politische PhilosophieTübingen, 10. Januar 2000Otfried Höffe: Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, C. H. Beck Verlag, München 1999, ISBN 3 406 45424 0.
Diskussion >>
http://www.inidia.de/weltrepublik-aller-nationen.htm
01 Januar 2005
Internet-Recherche
UNO: www.unric.org
Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht: http://www.dgvr.de/
American Society of International Law: http://www.asil.org/
French Society for International Law: http://www.sfdi.org/
European Society of International Law: http://www.esil-sedi.eu/
Friedensplan
Friedenspreis
Atomare Themen
Militarismus
Terrorismus
Weltrepublik
Sicherheitspolitik
Friedensforum
ABC: Friedensforschung
ABC: Kriegserklärung
Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht: http://www.dgvr.de/
American Society of International Law: http://www.asil.org/
French Society for International Law: http://www.sfdi.org/
European Society of International Law: http://www.esil-sedi.eu/
Friedensplan
Friedenspreis
Atomare Themen
Militarismus
Terrorismus
Weltrepublik
Sicherheitspolitik
Friedensforum
ABC: Friedensforschung
ABC: Kriegserklärung
12 Dezember 2004
Verbesserter Nahost-Friedensplan
Verbesserter Nahost-Friedensplan:
>> www.inidia.de/nahost-friedensplan.htm
Es flossen präziser gewordene Erkenntnisse unserer kleinen Friedensforschung ein, dass Verhandlungen nicht von "Vorbedingungen" abhängig sein dürfen.
Die Präambel entfiel und wurde entpolemisiert in die Schritte eingearbeitet, wobei sie sich als realistische Anforderungen an den UN-Sicherheitsrat herausstellten, die aber auch in der Nahost-Politik anderer Nationen von diesen für die UN beigeholt werden könnten.
Die Beendigung der israelischen Besatzung wurde klarer von kalkulierbaren Verhältnissen in den Palästinensergebiete abhängig gemacht.
Die Regelungen betreffend die israelischen Siedlungen auf Palästinensergebiet wurden in zwei Alternativen konstruktiver.
Hinsichtlich Jerusalems wurde dem ursprünglichen die ganze Stadt betreffenden Sonderstatus die alternative Möglichkeit einer staatsrechtlichen Teilung gestellt.
Nun hängt die Übersetzung hinter der deutschen Fassung zurück und es wäre schön, wenn wir es möglichst bald translated bekämen. Ein bisschen können wir allerdings auch abwarten, ob es dazu kritische Anmerkungen gibt.
Grüße von Sven
KLICK zu dieser Version
>> www.inidia.de/nahost-friedensplan.htm
Es flossen präziser gewordene Erkenntnisse unserer kleinen Friedensforschung ein, dass Verhandlungen nicht von "Vorbedingungen" abhängig sein dürfen.
Die Präambel entfiel und wurde entpolemisiert in die Schritte eingearbeitet, wobei sie sich als realistische Anforderungen an den UN-Sicherheitsrat herausstellten, die aber auch in der Nahost-Politik anderer Nationen von diesen für die UN beigeholt werden könnten.
Die Beendigung der israelischen Besatzung wurde klarer von kalkulierbaren Verhältnissen in den Palästinensergebiete abhängig gemacht.
Die Regelungen betreffend die israelischen Siedlungen auf Palästinensergebiet wurden in zwei Alternativen konstruktiver.
Hinsichtlich Jerusalems wurde dem ursprünglichen die ganze Stadt betreffenden Sonderstatus die alternative Möglichkeit einer staatsrechtlichen Teilung gestellt.
Nun hängt die Übersetzung hinter der deutschen Fassung zurück und es wäre schön, wenn wir es möglichst bald translated bekämen. Ein bisschen können wir allerdings auch abwarten, ob es dazu kritische Anmerkungen gibt.
Grüße von Sven
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