22 Oktober 2007

Völkerrecht?

"Völkerrecht" ist der klassische und zugleich trügerische Begriff, mit dem sich Staaten als Synonyme für Völker ausgeben. Anstelle von "Völkerrecht" trifft es die Bezeichnung "zwischenstaatliches Recht" bzw. "internationales Recht" exakter.

Weniger gebräuchlich ist der Begriff "Weltrecht", zumal sich viele Staaten ausdrücklich eine "nationale Souveränität" vorbehalten, die sich Entschließungen bspw. der UNO hinwegsetzen dürfe. Dass diese vermeintliche Freiheit letztlich nur Willkür zu einem Recht des Stärkeren führt, erwies sich durch die Jahrhunderte zwar immer wieder als verheerend, wird aber gleichwohl beibehalten - ist seinem Wesen nach Nationalismus.

Ich verstehe unter Weltrecht zweierlei:

1. Weltrecht als System aller Normen des internationalen Rechts, der Völkerrechte und der Menschenrechte.
Solche Definition setzt allerdings ein System rechtlicher Verbindlichkeit voraus, das es in solcher Weise noch längst nicht gibt und beschreibt also einen Sollzustand, einen künftigen Zustand des Weltrechts.

2. Zur Zeit ist das Weltrecht somit eine Ordnung und Unordnung allen konkurrierenden und übereingekommenen Rechts.

-markus rabanus-