DGAPstandpunkt: Heiße Luft: Warum das Streubombenverbot von Dublin kein Erfolg ist
Das Verbot von Streubomben ist nach Ansicht des Auswärtigen Amts ein "Meilenstein zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts". Der tatsächliche Nutzen einer solchen Form der Verrechtlichung wird jedoch allgemein überschätzt.
Ein Vergleich mit dem als Erfolgsmodell bezeichneten Ottawa-Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen zeigt, dass die tatsächlichen Fortschritte hinter den Erwartungen zurückbleiben. Angesichts der zu erwartenden Effekte ist der Beschluss eines Streubombenverbot auf der Dublin-Konferenz vergangene Woche eine Mogelpackung. Das Verbot steht stellvertretend für das Scheitern des klassischen Multilateralismus und für die moralische Selbstgerechtigkeit europäischer Staaten. Eine genauere Untersuchung der in Irland erzielten "Lösung" des Streubomben-Problems kann nur zu dem Schluss kommen, dass echte Fortschritte ausgeblieben sind. Presseerklärung >> mehr
Kritik an David Bosold
Zutreffend ist, dass der Vertrag Schwächen hat, zutreffend ist, dass solche Verträge im Rahmen der Vereinten Nationen höheren Wert hätten, zutreffend ist, dass die Nichtregierungsorganisationen zur Selbstüberschätzung neigen, zutreffend ist, dass der Vertrag ohne Unterzeichnung der Clusterbomben-Hauptanwender weniger Wert hat.
Unzutreffend wäre aus diesen und anderen Unzulänglichkeiten die Schlussfolgerung, der Vertrag sei kein Fortschritt oder stehe für das "Scheitern des klassischen Multilateralismus", denn Multilateralismus unterscheidet sich vom Konsensprinzip, setzt keine allseitige Zustimmung voraus, typischerweise auch nicht derer, die sich aus Gründen ihrer besonderen Stärke vom Unilateralismus mehr versprechen, also typischerweise nicht die Beflügler des Multilateralismus sind.
Somit stimmt die positive Einschätzung des Auswärtigen Amtes, insbesondere deshalb, weil "ein Meilenstein" bedeutet, dass es noch zu tun gibt. - Die Teilnahme Deutschlands an diesem Vertrag ist richtig.
-markus rabanus- >> Diskussionen