18 Februar 2023

Zu Pekings Ankündigung einer Friedensinitiative (Ukrainekrieg)

In Sachen von Krieg & Frieden hat es uns völkerrechtlich betrachtet vollends gleich zu sein, was wir von China halten, denn China steht als WSR-Macht in völkerrechtlich besonderer Pflicht zur völkerrechtskonformen Friedensschaffung, also Putin hinter die Grenzen Russlands zurückzupfeifen.

Ich bin gespannt, ob Peking dieser Verpflichtung nachkommt & würde mich gerne positiv überraschen lassen.

 Grüße aus der >> Friedensforschung (.de)

 Markus Rabanus >> Diskussion

08 Juli 2022

Memos in Sachen Diplomatie

Zur Diskussion, ob man sich mit Lawrow an einen Tisch setzen solle:

1. Wer zwischen einer Geburtstagsparty und G20-Konferenz nicht zu unterscheiden weiß, mag für Geburtstagspartys taugen, aber für das diplomatische Parkett nur in Schönwetterphasen.

2. Falls Diplomaten einander nichts zu bieten haben, müssen sie sich nicht küssen, können den Händedruck ablehnen, Missfallen äußern, Forderungen und Drohungen artikulieren.

3. Wenn gedroht werden kann, dann ist es diplomatischer, die Drohung zunächst dem Vieraugen-Gespräch vorzubehalten und Überlegungsfristen einzuräumen, um der anderen Seite ein Entgegenkommen mit weniger Gesichtsverlust zu ermöglichen und auf solche Weise diplomatische Ziele leichter zu erreichen.
Zugleich sollte vertraulich die Ankündigung sein, dass im Falle fruchtloser Fristverstreichung die Öffentlichkeit informiert wird und das Angedrohte geschieht.

4. Wegen des Atomkriegsrisikos ist in jedem Fall derlei Drohung völkerrechtswidrig, denn niemand hat sich auf eine Weise zu streiten oder auch nur zu verteidigen, die der unbeteiligten Menschheit zum Verhängnis wird.

Insofern sind keinerlei Zweideutigkeiten tolerabel und alle Welt hat auf eindeutige Zusicherung zu bestehen, keinen Atomwaffeneinsatz in Betracht zu ziehen.

Dass solche Zusicherung keine Garantie darstellt, ist frech und völkerrechtswidrig genug, aber mindert das Risiko eines versehentlichen Atomkriegs.

MfG, Markus S. Rabanus
Friedensforschung (.de)

11 Mai 2022

Ukraine-Krieg und "Feiglingsspiel"

  • An Rene E.

    Im Falle Georgiens funktionierte die gegenseitige Abschreckung über das NATO-Bündnis hinaus, aber ich hatte damals den Eindruck, dass Putin so gar nicht damit gerechnet hatte, die NATO werde sich einmischen, allenfalls schimpfen.

    Das war jetzt anders. Nach der Krim wusste er, dass wir uns weitere "Überraschungen" nicht bieten lassen würden - und so fuhr er ganz andere Kräfte auf, die er allerdings ohnehin gegen die ukrainischen Streitkräfte brauchte.

    Monatelang drohte er, monatelang beriet sich die NATO, was sie tun könne & befand sich für die direkte Verteidigung zu schwach oder das Szenario zu riskant. - Diesbezüglich lässt sich nur spekulieren - und ich froh, solche Entscheidungen nicht selbst treffen zu müssen.

    Der Krieg verläuft offensichtlich nicht nach Plan Putins.
    Die Verteidigung verläuft ganz sicher auch nicht nach Vorstellungen Kiews.
    Auch dieser Krieg hat Eigendynamik - und so werden fortlaufend Strategie und Taktik zu überarbeiten sein.

    Soweit zum Geschehen - ganz pauschal, mehr ist mir meinem Schreibtisch nicht möglich.

    Das Ding mit der Abschreckung ist anderer Dimension, da sie nicht von einem Gewaltmonopol ausgeht.

    Dass auch solche gegenseitige Abschreckung "funktionieren" kann, zeigte sich in Jahrzehnten, bewährt sich auch oft im Rotlicht-Milieu, aber ist riskantes Konzept, denn zweierlei Versagensmomente kommen in Betracht:

    1. Die Fehlinterpretation von Geschehen, die zum versehentlichen Schlagabtausch führen können.

    Ein Beispiel:
    Während der Kuba-Krise glaubte sich am 27. Oktober 1962 ein sowjetischer U-Boot-Kommandant im 3. Weltkrieg und befahl den Atomwaffeneinsatz.
    Zwei Offiziere mussten zustimmen, der eine tat's, der andere nicht, hieß >> Wassili Alexandrowitsch Archipow << - wäre sein Veto nicht gewesen, würden wir uns nicht unterhalten können.

    Dieser "Vorfall" wurde der Menschheit 40 Jahre lang verschwiegen, denn wir sollten unseren Atommächten glauben, sie hätten alles im Griff.

    2. Das #Feiglingsspiel, dass eine Atommacht eine andere Atommacht mit Atomwaffeneinsatzdrohung zu erpressen versucht, indem sie tut, als werde sie im Falle konventionell-militärischen Scheiterns die Atomwaffen einsetzen. - Dann wird es Glaubenssache.

    Das Wort #Feiglingsspiel mag albern klingen, ist jedoch unvermeidlicher Bestandteil einer auf Gegenseitigkeit basierten atomaren Abschreckungsstrategie, so sehr sie hofft,
    a) dass es nie dazu komme,
    b) dass schlimmstenfalls mit der "flexiblen Antwort" getan sei, denn
    c) "nicht auszudenken".

    Mit anderen Worten >> Dass ein Flugzeug starten, fliegen und landen kann, wie jeden Tag so oft und gut, besagt leider nicht, dass es das unter allen Umständen kann.

    Und bei Atomwaffen kommt es ausgerechnet darauf an, dass es keine Szenarien, keine Hasardeure geben darf, die für solche Ausnahmen sorgen können.

    Und da hoffen wir jetzt mal, dass Putin ein solcher Hasardeur nicht ist. - Das ist dann Glaubenssache, denn ohne jede erforderliche Garantie.

    Kann uns Putin erpressen?

    Mag sein, dass er mich erpressen könnte, denn völkerrechtlich bin ich der Auffassung, dass mein Verteidigungsrecht die Grenze hat, nicht die Menschheit aufs Spiel setzen zu dürfen,
    aber wahrscheinlich würde er es mit Atomwaffeneinsatz schaffen, auch mich so wütend zu machen, dass ihm der Kreml um die Ohren fliegt und die Menschheit in den Abgrund reißt.

    Nun kommt es zwar auf mich nicht an, denn die Atomwaffen befehligen andere, aber wahrscheinlich würden sie tun, wie ich von mir vermute, denn so sehen es ihre Doktrinen ja sogar explizit vor.

    122 Staaten sehen es aber wie ich, dass Atomwaffen geächtet gehören und einigten sich am 7.7.2017 auf ihren #Atomwaffenverbotsvertrag.

    Solchem Vertrag hätten sich auch die Atommächte zu fügen, denn mit Artikel 6 #Atomwaffensperrvertag war der Menschheit die Abschaffung aller Atomwaffen versprochen.
    Viele wissen davon nicht und glauben, es ginge darin nur um die Nichtweiterverbreitung.

    Aber das nur nebenbei, denn momentan sind wir hüben und drüben damit beschäftigt, "den Krieg zu gewinnen" - und das am Rande zum #Feiglingsspiel.

    Diskussionen.de
  • 02 März 2022

    Ukraine-Resolution der UNO-Sonderversammlung

    „Die Generalversammlung, [...]

    1. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich ihrer Hoheitsgewässer;

    2. missbilligt auf das Schärfste die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unter Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta;

    3. verlangt, dass die Russische Föderation ihre Gewaltanwendung gegen die Ukraine sofort einstellt und jede weitere rechtswidrige Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen jedweden Mitgliedstaat unterlässt;

    4. verlangt außerdem, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht;

    5. missbilligt die Entscheidung der Russischen Föderation vom 21. Februar 2022 im Zusammenhang mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine als eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit und der Souveränität der Ukraine und als mit den Grundsätzen der Charta unvereinbar;

    6. verlangt, dass die Russische Föderation die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine unverzüglich und bedingungslos rückgängig macht;

    7. fordert die Russische Föderation auf, sich an die in der Charta und in der Erklärung über freundschaftliche Beziehungen¹ verankerten Grundsätze zu halten;

    8. fordert die Parteien auf, sich an die Minsker Vereinbarungen zu halten und in den einschlägigen internationalen Rahmen, einschließlich des Normandie-Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe, konstruktiv auf deren vollständige Durchführung hinzuwirken;

    9. verlangt, dass alle Parteien den sicheren und ungehinderten Durchlass zu Zielen außerhalb der Ukraine gestatten und den raschen, sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe für die Hilfebedürftigen in der Ukraine erleichtern, dass sie Zivilpersonen, einschließlich des humanitären Personals, und Menschen in verletzlichen Situationen, darunter Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker, Migrantinnen und Migranten und Kinder, schützen und die Menschenrechte achten;

    10. missbilligt die Beteiligung von Belarus an dieser rechtswidrigen Gewaltanwendung gegen die Ukraine und fordert das Land auf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen;

    11. verurteilt alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts sowie alle Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe und fordert alle Parteien auf, die einschlägigen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, einschließlich der Genfer Abkommen von 1949² und des Zusatzprotokolls I von 1977³, soweit anwendbar, strikt einzuhalten und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten, und verlangt in dieser Hinsicht ferner, dass alle Parteien die Schonung und den Schutz des gesamten Sanitätspersonals und ausschließlich medizinische Aufgaben wahrnehmenden humanitären Personals, seiner Transportmittel und Ausrüstung sowie der Krankenhäuser und anderer medizinischer Einrichtungen gewährleisten;

    12. verlangt, dass alle Parteien ihren nach dem humanitären Völkerrecht bestehenden Verpflichtungen vollständig nachkommen, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schonen, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Gegenstände weder anzugreifen noch zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen und humanitäres Personal und für humanitäre Hilfseinsätze verwendete Sendungen zu schonen und zu schützen;

    13. ersucht den Nothilfekoordinator, 30 Tage nach der Verabschiedung dieser Resolution einen Bericht über die humanitäre Lage in der Ukraine und über die humanitären Maßnahmen vorzulegen;

    14. fordert nachdrücklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel;

    15. begrüßt und fordert nachdrücklich die fortgesetzten Anstrengungen des Generalsekretärs, von Mitgliedstaaten, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Organisationen zur Unterstützung der Deeskalation der aktuellen Situation sowie die Anstrengungen der Vereinten Nationen, namentlich des Krisenkoordinators der Vereinten Nationen für die Ukraine, und humanitärer Organisationen zur Bewältigung der humanitären Krise und der Flüchtlingskrise, die durch die Aggression der Russischen Föderation entstanden sind;

    16. beschließt, die elfte Notstandssondertagung der Generalversammlung vorläufig zu vertagen und den Präsidenten der Generalversammlung zu ermächtigen, die Tagung auf Antrag von Mitgliedstaaten wiederaufzunehmen.“

    >> https://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_ES-11/1_der_UN-Generalversammlung 

  • Diskussionen.de
  • 25 Januar 2022

    Ukraine-Konflikt

    Zur aktuellen Situation sei mal bloß dreierlei gesagt:

    1. Je peinlicher dem Putin der Rückzug gemacht wird, desto schwieriger wird er sich zeigen.

    2. Wer den Einmarsch verhindern will, darf deshalb nicht nur drohen, sondern sollte Moskaus Verhandlungsangebote möglichst ernst nehmen.

    3. "Rote Linien" darf es für militärischen Aktionismus geben, nicht aber für Verhandlungen.

  • Diskussionen.de
  • 16 Februar 2021

    Die Freisprüche für die Bomben von Kundus (2009) sind falsch

    Mir bleibt es ein kriegsverbrecherisches Massaker, denn die Interventionsmächte hätten sehr wohl in der Lage sein müssen, die etwaigen "Terroristen" zu fangen oder zu vertreiben und nicht zu bombardieren.

    Schon die dt. Justiz ging in die Irre, wenn sie die Tötung von Taliban-Kämpfern straflos stellte, denn auch im Krieg gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot und hätte die Menschenleben geschont.

    Und nun die gestohlenen Tanklaster als "rollende Bomben" aufzufassen, ist mir vollends unglaubwürdig, denn da "rollte" nichts, sondern steckte bis zum Eintreffen der georderten Kampfflugzeuge im Flussbett fest - mit mindestens fünf Stunden Aufklärungszeit,

    Ich bedaure jeden Soldaten für Irrtümer, aber hier war man mindestens grob fahrlässig, wie das Hin und Her des Funkverkehrs beweisen - und dafür braucht es Schuldsprüche plus Opferentschädigung.

    Die Freisprüche sind rechtlich falsch - und politisch falsches Signal an Militärs und Menschheit. 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus#Ablauf

    https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html

    07 Februar 2021

    Militärputsch und Völkerrecht

    Vorab: Ich wünschte, der Weltsicherheitsrat hätte den Putschisten von Myanmar mit Verhaftung gedroht.

    Zur >> Begründung

    01 Februar 2021

    "Atomwaffen kontrollieren oder verbieten ?"

    "Atomwaffen kontrollieren - oder verbieten?" stellt sich zwar vielen Menschen als Entweder/Oder dar, aber dann wäre der Atomwaffenverbotsvertrag nicht gelesen oder falsch verstanden, denn ihm sind beide Anliegen verbunden, um das Atomwaffenverbot über die Vertragsteilnehmer-Staaten hinaus zu universalisieren.

    Eigentlich hätte schon der im Jahr 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag (NVV) ausreichen sollen, um dieses Ziel zu erreichen, aber die Atomwaffenmächte und leider viele Völkerrechtsliteratur machten daraus einen "Zweiklassenvertrag", wonach die einen Staaten Atomwaffen haben und behalten dürften, während die anderen Staaten verzichten. 
    Doch auch das ist falsch, denn Artikel 6 des NVV verpflichtet auf das Ziel einer atomwaffenfreien Welt:
     "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."

    Jede Vertragspartei, also auch Deutschland steht in solcher Verhandlungspflicht, aber man redet sich damit raus, es sei Sache der Atommächte. - Und viele glauben das.

    So wichtig es ist, dass die Atomwaffenmächte miteinander verhandeln, haben aber die Verzichtsstaaten viel mehr Recht, auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen und ernst genommen zu werden. Dafür sollten die NVV-Überprüfungskonferenzen dienen, aber blieben aus Perspektive der ernsthaften* Atomwaffenverzichtsstaaten unfruchtbar, weshalb sie sich nun mit dem Atomwaffenverbotsvertrag auf den Weg der Atomwaffenächtung machen und die Atomwaffenmächte delegitimieren.

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    * "ernsthafte Atomwaffenverzichtsstaaten" sind solche, die den Atomwaffenmächten keine Trittbrettfahrer sind, wie es die Bundesrepublik Deutschland leider ist.

    15 Oktober 2020

    Pjöngjangs Atomwaffen-Protzeritis

    Nordkoreas Diktator präsentierte am 10.10.2020 auf der Militärparade zum 75-jährigen Jubiläum seiner "Arbeiterpartei" wieder neue Interkontinental-Atomraketen, die von 9 auf 11-Achsen verlängerten LKW gestartet werden können. Es wird auf Mehrfachsprengköpfe spekuliert. - Ein glückseliger Kim Jong-un und diktatorentypisch gefeiert von aufmarschierten Massen.

    Nordkorea kann sich nicht rausreden, dass die Atomwaffen gegen eine US-Invasion gebraucht würden, zumal seit Jahrzehnten mit Mächten wie Russland und China im Bunde - ohne eigene Atomwaffen auskommend - und riskiert eher die eigene Existenz, wenn der US-Bevölkerung der Eindruck solcher Angreifbarkeit entsteht.

    Der Diktator weiß die Narrenfreiheit zu nutzen, die sich aus den globalen Rivalitäten der Großmächte ergeben: Russland und insbesondere China halten Kim Jong-un von weitergehenden Sanktionen frei, um die USA mit diesem Menschheitsverbrecher unter Druck zu setzen. - Es ist ein Spiel mit dem Feuer, weder Peking noch Moskau verzeihlich und blöde, denn sie riskieren mit Nordkoreas Aufrüstung selbstgefährdende Kontrollverluste.

    Aber auch die USA versäumen Gebote und Chancen, diese Rivalität zu entschärfen und vertiefen durch Handelskrieg (z.B. gegen Northstream2) die Gräben. Obendrein die Kündigung von Abrüstungsverträgen und Russland den Weltmachtstatus zugunsten der US-Dominanz zu verkürzen, bringt keine Entspannung und riskiert den Weltfrieden. Unsere Bundesregierung spielt mit - und von der Opposition kommt allenfalls seitens der Linkspartei Gegenrede, jedoch ungeeignet, insoweit sie sich bloß gegen die Nato ins Zeug legt.

    Auf die UNO, wie sie seit Jahrzehnten in großer Mehrheit die Atomwaffen nahezu alljährlich zu verbannen fordert, wird in unseren Allianzen und in anderen Atomwaffen-Hauptstädten nicht gehört, obgleich vorrangig ihnen gegenseitige Vernichtung droht. - Im Gegenteil werden Staaten, die dem Atomwaffenverbotsvertrag vom 7.7.2017 beitreten, Sanktionen in Aussicht gestellt.

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    Dass Atomwaffen den Frieden sichern, ist beharrlicher und schlimmster Irrtum überhaupt, zumal Gefahren und Völkerrecht ausblendend - und obendrein unhistorisch argumentiert, als sei einem Land der Atomwaffenbesitz in den Schoß gefallen.

    Wäre überlegt, welche Umstände dazu führten, dass ein Land Atomwaffen erlangte, so wäre man auf richtiger Spur. Und zwar jede Atomwaffenmacht betreffend speziell. Im Falle Nordkoreas:
    Dass sich Washington seit Jahrzehnten mit Militärmanövern und Wirtschaftssanktionen gegenüber Pjöngjang begnügt,
    - hat Grund in westlichen Erfahrungen mit dem Korea- und Vietnamkrieg,
    - dass man sich auf den Schlachtfeldern zugleich mit Peking und Moskau konfrontiert sah,
    - und sich weltweit gegen diese barbarischen Kriege empört wurde, denn sonst wären womöglich auch Atomwaffen eingesetzt worden, denn solche Forderungen gab es und auch als Planspiele in Regierungskreisen, wenngleich dementiert.

    Zur allgemeineren Problematik der atomaren Abschreckung an sich >> http://inidia.de/abschreckungsdoktrin.htm

    29 Juni 2020

    Nächster Fehler im Iran-USA-Konflikt

    Laut Deutschlandfunk erließ Teheran wegen der Soleimani-Ermordung "Haftbefehl gegen US-Präsident Trump"

    Schlecht für die Diplomatie, wenn man gegeneinander Haftbefehle ausstellt.

    Zwar verurteilte ich den Mordanschlag auf Soleimani als völkerrechtswidrigen Akt, zumal die USA auf fremdem Gebiet ohne Zustimmung dortiger Regierung nicht deren Regierungsgäste töten darf, aber der "Haftbefehl" ist pure Propaganda, denn jeder Versuch wäre Harakiri und würde einen Krieg riskieren.

    Und völkerrechtlich?

    Der Iran kann ein weiteres Mal den Weltsicherheitsrat fordern oder den Fall erneut vor die Generalversammlung bringen. Und den IGH gibt es auch noch.

    Das wird alles wenig bringen, aber der "Haftbefehl" ist völkerrechtswidrig, weil ohne UNO-Mandat kein Staat einem anderen Staat die Regierung verhaften darf.

    Wem das Völkerrecht keine Richtschnur ist, schürt die Selbstjustiz - und die privilegiert die Stärkeren.

    Die Bundesrepublik Deutschland sollte Teheran zur Rücknahme des "Haftbefehls" aus Gründen seine Völkerrechtswidrigkeit auffordern - oder leider auch nicht, denn in Teheran freuen sich welche sogar auch schon darüber, dass überhaupt über solchen Unfug gesprochen wird.

    Gleichwohl ist völkerrechtliche Aufklärung unabdingbar.

    Zur menschenrechtlichen Seite des Konflikts sei noch erinnert, dass sich Teheran und Washington mit dem Blut von 176 Menschen befleckten, denn ohne das Attentat und die Großmäuligkeiten wäre es nicht zum Abschuss der Passagiermaschine gekommen.

    16 Mai 2020

    OpenSkyVertrag vor dem Aus?

    Trump will den 1992 zwischen Nato und damaligem Warschauer Pakt geschlossenen OpenSkyVertrag nicht mehr, der (kurz gesagt) gegenseitiges Überfliegen zu Rüstungskontrollzwecken bei gemeinsamer Aufnahmenverwertung erlaubt.

    Wie bei einseitigem Ausstieg aus friedenspolitischen Abkommen üblich, werden "Vertragsbrüche" vorgeworfen, anstatt sie zu klären, was separat zu erörtern wäre, denn m.E. unsinniges Nebengeplänkel.

    Im Westen wird argumentiert,
    a) dass wenn die USA aussteigen, Russland sich doch noch immer über Westeuropa und Kanada US-Basen anschauen könne, falls die übrigen Staaten im Abkommen bleiben. Dagegen wendet Moskau ein, dass sich die Amis über ihre Verbündeten weiterhin Russland anschauen können und selbst unsichtbarer werden.

    b) Durch die fortgeschrittene Satellitenaufklärung sei das Überfliegen mit Flugzeugen "technisch überholt". Das mag stimmen, aber dann hätte man dringlichen Grund, den OpenSkyVertrag auf die Satellitenaufklärung auszudehnen, denn die Verfügbarkeit aller Aufnahmen für alle Vertragsteilnehmer war ein Meilenstein multilateraler Rüstungskontrolle.

    Wenn Trump hingegen nun auch diesen Vertrag kündigt, dann verschärft er ein weiteres Mal den "Kalten Atomkrieg", denn um Kleinformatigeres geht es nicht, wenn sich die Hauptrivalen der gegenseitigen Kontrolle entziehen. Nebenbei:

    Wenn es nach streng nach Völkerrecht ginge, dann gehört ohnehin sämtliche Militärspionage längst unter Kontrolle der Vereinten Nationen.

    08 Januar 2020

    Irankonflikt - Offener Brief

    Lb. Bundesregierung,

    Deutschland sitzt derzeit im Weltsicherheitsrat, gewählt im Vertrauen vieler Staaten, dem Frieden verpflichtet.
    Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sowohl im Weltsicherheitsrat als auch der NATO und durch Einbestellung des iranischen und us-amerikanischen Botschafters völkerrechtlichen Klartext reden, wie nachfolgend beschrieben:

    Selbstjustiz, Rache und schon die Drohung mit Selbstjustiz sind aus besten Gründen im Völkerrecht nicht vorgesehen, wie auch im Recht aller halbwegs vernünftigen Staaten nicht.

    Also völkerrechtswidrig, wenn der Iran für Trumps völkerrechtswidriges Attentat Rache schwor und in der vergangenen Nacht Raketen auf US-Stützpunkte feuerte.

    Also völkerrechtswidrig, wenn Trump für solche Rache seinerseitige Rache androhte - und hoffentlich nicht wahrmachen wird.

    Auch "Notwehr" ist all das nicht, denn Notwehr darf nicht provoziert sein.

    Und all' solche Streitigkeiten gehören nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern vom Internationalen Gerichtshof begutachtet, wenn im Weltsicherheitsrat Schlichtung misslingt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Markus S. Rabanus

    Berlin, den 8. Januar 2020
    www.friedensforschung.de

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    Nachmittags

    Ich bin mit Trumps Rede zufrieden, weil Verzicht auf Eskalation. - Die Prahlerei in seinen Reden kann niemandem mehr Überraschung sein. Sein ganzes Leben und sein Erfolg beruhen auf Prahlerei. Das kann er nicht anders. Und welche Macht er hat, ist nicht seine Schuld, sondern Versagen aller Menschen, die einem Menschen solche Macht verleihen und glauben, die Macht werde ewig in guten Händen liegen.

    Vorher gepostet: Trumps Stellungnahme blieb erfreulicherweise diplomatisch. So scheint eine Vergeltungsspirale für den Moment erspart, wenn Teheran sie nicht forciert. Aber Waffenstillstand ist noch kein guter Frieden, wenn man die Konflikte nicht löst.

    31 Juli 2019

    Marine in den Persischen Golf entsenden?

    Die Zurückweisung des US-"Hilfeersuchens" ist richtig, denn zu offensichtlich, dass es den USA mit dem Kriegsschiffseinsatz nicht um die Sicherheit der Seewege geht, sondern um die Durchsetzung völkerrechtswidriger Sanktionen gegen den Iran.

    Aber noch richtiger wäre es, wenn Deutschland den weiteren Mitgliedsstaaten des Weltsicherheitsrates zzgl. Vertretern der Konfliktbeteiligten eine Fregatte anbietet, um das Geschehen im Persischen Golf gemeinsam zu beobachten, denn es kommt darauf an, jegliche Provokation zu reklamieren.

    Wahrer Pazifismus ist nicht das Fernbleiben von Konflikten, sondern deren Eindämmung, Verhinderung und völkerrechtsgemäße Lösung.

    "Unrealistisch"?

    Dass es anders als gefordert kommen wird, ist Fehler von Politik, nicht Fehler von Forderung.

    20 Juli 2019

    Trumputin und Weltraum-Militarisierung

    Trump plauderte uns via Internet-Stream aus dem Oval Office mit seinen umstehenden Statisten - nicht nur über Mond und Mars, sondern über die "United States Space Force".

    Für Trump wie für Putin gilt mal wieder kein Völkerrecht, denn der 1967 in Kraft getretene Weltraumvertrag gestattet nur die friedliche Nutzung des Weltraums.

    Flottes Wettrüsten als Völkerrechtsbruch. - Das Auswärtige Amt steht in der Pflicht, wenigstens förmlich zu protestieren - und zwar im Weltsicherheitsrat, denn sonst braucht es uns dort nicht, wenn bloß zugeschaut wird, wie ein Vertrag nach dem anderen gebrochen wird und der Welt rechtliche Verwahrlosung droht.

     https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag

    07 Juli 2019

    Bundeswehr-Bodentruppen nach Syrien?

    So fordert es die US-Regierung für den Kampf gegen den IS in Syrien.

    Ich würde zustimmen,
    1. wenn die syrische Regierung dafür ist,
    2. wenn der Weltsicherheitsrat es in Neubewertung der Lage ausdrücklich gut heißt,
    3. wenn unter Oberbefehl der Vereinten Nationen.

    Aber ich würde von den USA - und den anderen Staaten der "Allianz der Willigen" Aufwandsersatz fordern, denn sie verschuldeten mit dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg wesentlich die Entstehung des IS und mitverschulden die Zerstörung Syriens, wie auch des Flüchtlingselends.

    20 Februar 2019

    Offener Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas

    Sehr geehrter Herr Maas,

    ich bitte unser gegenwärtiges Stimmrecht im Weltsicherheitsrat zur Einbringung einer Initiative zu nutzen, die alle Staaten verpflichtet, auf eine Militarisierung des Weltraums zu verzichten und sämtliche Weltraumaktivitäten durch ein Oberkommando der Vereinten Nationen zu kontrollieren und koordinieren.

    Aktueller Hintergrund ist ein Dekret des US-Präsidenten Donald Trump zur Aufstellung von "Weltraumstreitkräften". Auch Russland prahlt seit 1992 mit "Weltraumtruppen". Und China steht in den Startlöchern.

    Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Sollte das leider hochwahrscheinlich nicht gelingen, so wäre zumindest harsche Kritik angebracht und die Aufforderung, sich an den Weltraumvertrag von 1967 zu halten und ihn nicht zu kündigen, wie es inzwischen schlechte Gewohnheit mit anderen völkerrechtlichen Verträgen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Markus S. Rabanus / Berlin, d. 20.02.2019
    Friedensforschung.de