27 Dezember 2018

Israels Angriffe auf "iranische Stellungen in Syrien" rechtswidrig

Tagesschau usw. berichten bzw. kommentieren die Angriffe so, dass Israel keine iranische Militärpräsenz in Syrien dulden werde.
Man stelle sich umgekehrt vor, dass iranische Bomber auf israelische Militärs im Westjordangebiet Raketen abfeuern, weil Teheran die israelische Militärpräsenz im Westjordangebiet nicht dulden möge.
Unwahrscheinlich, denn die Folge wäre ein neuer Schutthaufen, vormals Teheran. - Der eine kann, der andere nicht. Das Recht des Stärkeren ist noch immer Politik, aber völkerrechtswidrig.

Was macht der Iran in Syrien?

Die massenmediale Berichterstattung zu konkreten Kriegshandlungen ist für unser digitales "Informationszeitalter" erstaunlich dürftig, aber immerhin die Ergebnisse sehen wir: Zerstörte Städte, wie nach Erdbeben in Hollywoods Katastrophenfilmen. Aber erklärtermaßen unterstützt Teheran wie Moskau das Assad-Regime im Bürgerkrieg. Sofern solche Unterstützung gegen den IS gerichtet wäre, kann sie sich auf Weltsicherheitsrats-Resolution Nr. 2249 vom November 2015 berufen, ist prinzipiell statthaft - und darf von niemandem attackiert werden.

13 Dezember 2018

Zu den Risiken einer Destabilisierung Saudi-Arabiens

Eine sehr ernsthafte Befürchtung, die ich mit Netanjahu teile (HAARETZ), so scharf ich ihn oft kritisiere.
Wenn Saudi-Arabien kippt, mit modernsten Waffen hochgerüstet wie kaum ein anderes Land, dann sind die Unwägbarkeiten auch für Israel und den Iran größer als sie es mit dem Irakkrieg waren und im Syrienkrieg sind, die sich mehr oder weniger innerhalb der Landesgrenzen in Schutt und Asche legen ließen, was ich ganz und gar nicht zynisch meine, sondern immer anklagte, inklusive Schuldzuweisungen vor allem in Richtung Weltsicherheitsrat.
Bloß nicht missverstehen, denn ich würde Saudi-Arabien jede Menge Veränderung wünschen und abfordern, aber nicht um den Preis eines weiteren Bürgerkriegs oder gar eines internationalen Konflikts.
Ich war nie dort, aber Freunde von mir. Und es gibt dort keine politischen Kräfte, die stark genug wären, um die Ordnung positiv zu revolutionieren. Rasch geschaffene Strukturen wären schwächer als im Irak oder auch in Syrien, Ägypten - und wurden dort aufgerieben, was jeder mit etwas Verstand hätte voraussehen können, anstatt die Aufstände zu feiern und anzufeuern.
Nicht weil die Menschen dort dümmer oder schlechter wären, sondern weil es einfach an Gelegenheit fehlte, sich demokratisch zu organisieren.
Auch die Genialsten der Welt hätten es bspw. in Ägypten nicht vermocht, obgleich der Sturz Mubaraks vergleichsweise moderat über die Bühne ging und Wahlen angesetzt wurden, aber die demokratische Organisierung kam der politischen Eigendynamik nicht hinterher.
So verkommt jede Revolution zu Diktatur oder verschleißt sich schon im Bürgerkrieg.
Wer jetzt Saudi-Arabien destabilisiert, kann nur irre sein. Auch der Iran darf sich davon nichts versprechen, denn wenn zwischen diesen beiden Ländern Rivalität ist, dann kann Saudi-Arabien in Versuchung geraten, sich innenpolitisch durch einen direkten Krieg mit dem Iran zu stabilisieren - und würde dafür hochwahrscheinlich auch noch die Unterstützung des "Westens" bekommen.
Im Gegenteil: Wenn Saudi-Arabien noch stärker unter Druck gerät, außen- und innenpolitisch, dann wäre Teheran schlau, genau jetzt gegenüber Saudi-Arabien Friedensinitiativen zu ergreifen und auch gegenüber Israel.
Aber meine Hauptkritik gilt selten den vielen kleinen Konfliktparteien, sondern den global noch immer rivalisierenden Vetomächten, die ihrer "Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (Art.24 Abs.1 UNO-Charta) nicht gerecht werden - und deshalb Kriege nicht hindern, sogar fördern.
Deutschland sitzt in wenigen Wochen erneut für zwei Jahre im Weltsicherheitsrat.
Deutschland gehört dort nicht hin, wenn nicht darauf drängend, den Missbrauch des Vetorechts einzuschränken, wie hier schon oft dargelegt.
Deutschlands stereotypes "Mahnen zur Besonnenheit" ist unglaubwürdig, denn Besonnenheit drückt sich nicht in Zurücklehnen aus, sondern in nüchternen, lösungsorientierten Vorschlägen, die auch von Gegnern mitgetragen werden können.
Aber mir scheint, dass unsere Politiker wie auch auf gegnerischen Seiten irgendwie an den "Endsieg" glauben anstatt Frieden zu erarbeiten.

27 November 2018

Krim und Kanonenboote

Putin und Poroschenko schmilzt die Popularität. Das macht die Sache doppelt gefährlich, denn mit Befeuerung der äußeren Feindschaft lässt sich von innenpolitischen Problemen ablenken.

 Es kann sich nicht bewähren, einer Seite Mut gegen die andere zu machen.

Das jedoch schließt nicht aus, die russische Seite wegen der offenbar scharfen Schüsse auch schärfer zu verurteilen, sofern es eine ordentliche Untersuchung nahe legt.
Desgleichen die Schiffskollision betreffend, ob "Rammen" oder inwieweit "Verletzung seerechtlicher Vorfahrtsregeln".
Desweiteren behauptet Moskau ausdrücklich, dass die ukrainischen Kriegsschiffe in russische Hoheitsgewässer eingedrungen seien, die auch vor der Krim-Annexion russische Hoheitsgewässer gewesen seien. Auch diese Behauptung sollte sich unbefangen beurteilen lassen.

Es braucht Versachlichung bzw. Verrechtlichung der "Zwischenfälle" und des gesamten Konflikts, wenn er politisch statt militärisch eingedämmt und gelöst werden soll. Dass sich solche Forderung schwer tut, wenn den Akteuren an Emotionalisierung, Polarisierung gelegen ist, liegt auf der Hand, ist jedoch kein Gegenargument.
Um der fortgesetzten Selbstjustiz einen diplomatischen Dämpfer zu verpassen, sollten alle Regierungen der Welt unmissverständlich an die Konfliktparteien appellieren: "Wenn sich Eure Kriegsschiffe mal wieder nicht friedlich zu begegnen verstehen, dann sollten sie in Hafenarrest verbleiben."

01 November 2018

Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:

Das Wesentliche einer INF-Vertragskündigung ist die Wiedervermehrung von Atomwaffen, also ein Unterlaufen der Reduzierungsabkommen strategischer Waffen durch Mittelstrecken-Aufrüstung. Und zwar als Folge der Kündigung des ABM-Vertrages, denn dessen Kündigung führt nicht nur bei den Abfangsystemen, sondern auch bei den Angriffsmitteln zum Wettrüsten, um die Abfangsysteme zu überwinden.

Überdies bedenklich: Nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik schien das (sekundäre) Streben nach einem irgendwie gewinnbaren Atomkrieg vom Tisch. Inzwischen wieder nicht mehr, denn die Logik ist:
- Landgestützte Raketen sind bevorzugte Angriffsziele,
- taugen deshalb weniger zum Gegenschlag als bspw. U-Boot-Atomwaffen,
- folglich sind landgestützte Atomraketen, ob als Lang- oder Mittelstreckler, eher Erstschlagswaffen (in Kombi mit Abfangsystemen).

Atomkriegs-Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.

18 September 2018

Zur Putin-Erdogan-Einigung

Beide Jungs gehören zwar nicht zu jedermanns engerem Freundeskreis ;-) , aber die Einigung auf eine demilitarisierte Zone in der nord-syrischen Provinz Idlib ist zu beglückwünschen.

Die Einigung erfolgte durch gegenseitiges Entgegenkommen, woran es bislang im Syrienkonflikt mit Ausnahme der Chemiewaffenvernichtung nahezu komplett fehlte, aber jetzt endlich mal zwecks Schlachtvermeidung passiert:

1. Die von Erdogan unterstützten Rebellen ziehen sich aus einem 15 bis 20 Kilometer breiten Gürtel ringsum Idlib zurück.

2. Der von Putin unterstützte Vormarsch syrischer Truppen auf Idlib wird gestoppt.

3. Türkische und russische Militärs überwachen gemeinsam die demilitarisierte Zone.

Putin und Erdogan werden nun zu zeigen haben, was ihre Worte wert sind. Und falls umgesetzt, dann allemal besser als das, was in den letzten zwei Wochen in Washington und auch Berlin an etwaigen "Vergeltungsschlägen" diskutiert wurde.

Gleichwohl möchte ich mal wieder nicht loben, ohne zu nörgeln, denn Erdogans Rebellenunterstützung ist völkerrechtswidrig. Man stelle sich bloß mal umgekehrt vor, Assad würde die PKK in der Türkei unterstützen.

Auch Putins Assadunterstützung ist völkerrechtswidrig, wenngleich umstritten sein mag, ob er Assad zur Hilfe kommen durfte, aber die Art des Beistandes ist buchstäblich "verheerend" für die syrischen Städte und somit unverhältnismäßig, also völkerrechtswidrig.

Der "Westen" ist ob solchen Urteils nicht fein raus, denn seine Unterstützung für die Rebellen, "Exilregierung" usw. ist Teil des Verbrechens, nicht Teil der Konfliktlösung, weshalb Kofi Annan im August 2012 als UNO-Sondervermittler das Handtuch warf.

11 September 2018

Deutsche Bomber gegen Syrien?

Beide Jungs gehören zwar nicht zu jedermanns engerem Freundeskreis ;-) , aber die Einigung auf eine demilitarisierte Zone in der nord-syrischen Provinz Idlib ist zu beglückwünschen.

Die Einigung erfolgte durch gegenseitiges Entgegenkommen, woran es bislang im Syrienkonflikt mit Ausnahme der Chemiewaffenvernichtung nahezu komplett fehlte, aber jetzt endlich mal zwecks Schlachtvermeidung passiert:

1. Die von Erdogan unterstützten Rebellen ziehen sich aus einem 15 bis 20 Kilometer breiten Gürtel ringsum Idlib zurück.

2. Der von Putin unterstützte Vormarsch syrischer Truppen auf Idlib wird gestoppt.

3. Türkische und russische Militärs überwachen gemeinsam die demilitarisierte Zone.

Putin und Erdogan werden nun zu zeigen haben, was ihre Worte wert sind. Und falls umgesetzt, dann allemal besser als das, was in den letzten zwei Wochen in Washington und auch Berlin an etwaigen "Vergeltungsschlägen" diskutiert wurde.

Gleichwohl möchte ich mal wieder nicht loben, ohne zu nörgeln, denn Erdogans Rebellenunterstützung ist völkerrechtswidrig. Man stelle sich bloß mal umgekehrt vor, Assad würde die PKK in der Türkei unterstützen.

Auch Putins Assadunterstützung ist völkerrechtswidrig, wenngleich umstritten sein mag, ob er Assad zur Hilfe kommen durfte, aber die Art des Beistandes ist buchstäblich "verheerend" für die syrischen Städte und somit unverhältnismäßig, also völkerrechtswidrig.

Der "Westen" ist ob solchen Urteils nicht fein raus, denn seine Unterstützung für die Rebellen, "Exilregierung" usw. ist Teil des Verbrechens, nicht Teil der Konfliktlösung, weshalb Kofi Annan im August 2012 als UNO-Sondervermittler das Handtuch warf.

13 Juli 2018

Gedanken zum Nato-Gipfel

a) Trumps Handelskrieg kann die Weltwirtschaft noch so viel kosten, dass "2% vom BSP" zum Zehntel des heutigen Geldwerts wird.

b) Trumps Austrittsgelabere ist albernster Bluff, allerdings für die Möchtegern-Aufrüster im Bündnis willkommenes "Argument".

c) Fehlen jeglichen Ansatzes zur Realisierung des völkerrechtlichen Gewaltmonopols der Vereinten Nationen.

d) Vom Abschlussdokument ist nichts bekannt, was das Bündnis wertebasiert. Vielleicht zu schwierig in Zeiten der Trumps, Orbans und Erdogans - nun auch in Italien.

e) In Belangen z.B. Syriens fehlt es noch immer an Plan und Diplomatie, aber vielleicht soll Damaskus erst noch so hergerichtet werden wie Aleppo - im militärischen PingPong zwischen Moskau, Brüssel, Assad und dem Rebellen-Durcheinander zum Schutthaufen wurde.

Eine Ergänzung noch zu b):

1. Wer wirklich glaubt, dass Trump ernst mit seinem Deutschland-Bashing sei, müsste sich wundern, warum die "Patch Barracks" noch nicht nach Tallin oder Riga umgezogen sind. Die Erklärung lautet, dass sich das US-Hauptquartier in Stuttgart einfach mal wohler, sicherer fühlt, was durchaus verständlich ist, wenn man sich beschaut, wie sehr sich die Kreml-Medien um russische Bevölkerungsteile dieser Staaten "sorgen".

2. Wer wirklich glaubt, dass die Sicherheit Deutschlands von US-Atomwaffen hierzulande abhinge, verkennt, dass die Dinger allenfalls zum Angriffskrieg taugen, denn landstationierte Atomwaffen machen zur Zielscheibe und taugen nicht für Zweitschlagsstrategien. 3. Wer wirklich glaubt, dass Trump aus der Nato austreten könnte, überschätzt seine Präsidentenmacht, wenngleich die genügt, um per Weltkrieg abzudanken, aber eine Supermacht, die Nr.1 bleiben möchte, stationiert sich lieber als Bündnispartner und nicht als Besatzer.

Und ganz bitter mein persönlicher Befund dieser nationalistischen Welt:

Wer wirklich glaubt, dass die USA oder Russland - oder irgendein sonstiger Staat jemals für Menschenrechte oder zum Schutz anderer Staaten in den Krieg zog und nicht primär aus Sorge um eigene Nationalinteressen, hat sich viel Geschichte erzählen lassen, aber schlecht studiert.

Das war jetzt keine Geringschätzung für die ungeheuren Opfer, die bspw. erforderlich waren, um Hitler zu stoppen, aber dass es erforderlich wurde, war weltpolitisches Versagen, denn keine Geschichte ohne Vorgeschichte - und wir setzen noch immer auf Selbstverteidigung und Selbstjustiz-Allianzen anstatt auf ein Streitkräftemonopol der Vereinten Nationen.

Wenn der UNO-Pazifismus nicht Ziel von Politik wird, nicht jede Maßnahme ein Schritt dorthin, dann tapern wir auf die nächste und womöglich letzte Großkatastrophe zu.

So jedenfalls - und in Betracht des Elends in der Welt, scheint mir der Nato-Gipfel bloß ein weiterer Gipfel der Obszönität - gewesen.

Markus S. Rabanus

08 Mai 2018

Trumps Bruch mit dem Iran & wie die Kuh vom Eis zu holen wäre

Ob Trump das Abkommen aufkündigen durfte oder ob es Vertragsbruch darstellt, sei gesonderter Prüfung vorbehalten.
Allemal ist es Vertrauensbruch, denn die vorherige US-Regierung hatte dem Abkommen zugestimmt.
Allemal ist es freches Supermachtgehabe, solche Entscheidung nicht mit dem Weltsicherheitsrat abzustimmen.

Bekundet ist, dass die IAEO in Reaktion auf Netanjahus Kriegsrhetorik dem Iran Atomwaffenfreiheit und Vertragstreue bescheinigte.

Bekundet ist, dass dem Iran laut Abkommen Raketen verboten sind, die Atomsprengköpfe tragen können. Inwieweit sich Raketen hinsichtlich solcher Fähigkeiten unterscheiden lassen, fehlt es mir an Kenntnissen, jedoch schienen die Verhandler von Unterscheidbarkeit auszugehen.
Andererseits bleibt das prinzipielle Dilemma, dass jeder raketentechnische Fortschritt - auch im zivilen Bereich - zugleich militärische Fortschritte erleichtert.

Bekundet ist seitens Teheran, auf Raketen mit konventionellen Sprengstoffen nicht verzichten zu wollen, weil die Erfahrung zu schrecklich, als iranische Städte mit Raketen Saddam Husseins beschossen wurden und es an Vergeltungswaffen fehlte.
Es ist wahrscheinlich, dass sich der Iran heute durch Saudi-Arabien und Israel in ähnlicher Weise bedroht sieht - und deshalb das Raketenprogramm fortsetzen will.

Sich der "Perspektive der anderen Seite" zu bemühen, ist militärisch unabdingbar, aber wird in der Propaganda von den Konfliktparteien nahezu vollständig unterschlagen.
Auch unsere Regierung sagt dazu nichts, denn die Erörterung iranischer Sicherheitsinteressen könnte Israel und andere Bündnispartner "brüskieren".
Schon das aber gehört zur gegenseitigen Verlogenheit und behindert die Kompromissfindung.

Worin hätte der Kompromiss zu bestehen?

1. Alle Staaten, von denen es der Iran verlangt, haben eine weltöffentliche Bekundung zu unterzeichnen, unter keinen Umständen ohne detailliertes Mandat des Weltsicherheitsrates das Territorium des Iran anzugreifen.

2. Der Weltsicherheitsrat gewährt dem Iran eine supranationale Sicherheitsgarantie, so dass der Iran gegen militärischer Angriffe auf das eigene Territorium nicht auf seine Selbstverteidigungsfähigkeiten angewiesen ist, sondern Aggressoren mit Kräften der Vereinten Nationen abgewehrt und vergolten werden.

3. Um den Iran zu vergewissern, dass solche supranationale Sicherheitsgarantie nicht an Vetorechten einzelner Weltsicherheitsratsmitglieder scheitert, garantieren die Vetomächte, dass sie sich in dieser Angelegenheit jeglicher Zweidrittelmehrheit des Gremiums fügen und im Falle des Verfehlens eine Eilentscheidung des IGH einholen.

4. Der Weltsicherheitsrat stellt klar, dass es gegen den Iran keine "geheimen Luftschläge" geben darf, wie immer häufiger von Israel in Syrien praktiziert.

5. Der Iran verzichtet gänzlich auf seine Raketenbewaffnung und bekommt über die vorstehenden Garantien hinaus wirksame Abwehrtechnik gegen Raketen und sonstige Luftangriffe.

6. Im Übrigen sollte man Teheran auffordern, gänzlich auch auf das zivile Atomprogramm zu verzichten, denn der Iran hat hinreichend anderweitige Energieressourcen und kann sich nicht dafür rausreden, entgegen den weltweiten Widerständen und in einem Erdbebenland auf ausgerechnet die gefährlichste Art der Energiegewinnung zu bestehen. Als Gegenleistung sollte Entwicklungshilfe in Sachen Gaskraftwerke, Windkraft und Solaranlagen geboten werden.

Also ist es nicht nur eine Frage des "Ob" von Waffenverboten, sondern untrennbar vom "Wie", es sei denn, man bilde sich ein, dem Iran ein Verbot auferlegen zu dürfen, das ihn zum Opfer von Aggressoren machen könnte.

27 Februar 2018

Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat

Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:


Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.


Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind. 


Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.

Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.

Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.

Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.

Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.

Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.

So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.

Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.

Relevanz?
 Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe. 


Markus S. Rabanus
  2018-02-26/27

14 Februar 2018

Macrons schlimmer Fehler

Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.

Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei: 


Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt, die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch völkerrechtswidrig.

"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.

So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm

Markus S. Rabanus  14.02.2018

Erdogan droht den USA mit "osmanischer Ohrfeige"

Der auch von unseren Regierungen hochgerüstete Erdogan scheint im Siegesrausch seines völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Kurden Nordsyriens überzuschnappen, wenn er den USA derart droht.
Eigentlich müsste sich die NATO dazu verhalten, denn immerhin Streitigkeit zwischen Bündnismitgliedern. Desgleichen wiederholt bezüglich der jüngsten "Zwischenfälle" um griechische oder türkische Gewässerhoheitsfragen.
Soweit zur Subsidiarität "regionaler Abmachungen", wie sie die UNO-Charta zunächst mal Allianzen zugesteht.
Da jedoch die NATO nichts unternimmt, was die internen Konflikte und obendrein den völkerrechtswidrigen Vormarsch ihres Mitglieds anbelangt, hätte nunmehr der Weltsicherheitsrat einzuschreiten.

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Seit Wirksamwerden der UNO-Charta bedarf es für militärische Exkursionen einer völkerrechtlichen Grundlage.
Eine solche kann Erdogan nicht benennen oder verkennt die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts, wenn er für seine Aktivitäten keine Deckung seitens des Weltsicherheitsrats holt.

Es mag sein, dass er sich denkt: "Warum soll ich mich ans Völkerrecht halten, wenn es so oft auch die Großmächte nicht tun?"
Einfache Antwort: Weil die Türkei (wie auch Deutschland) keine Großmacht ist - und weil die Welt durchaus berechtigt ist, die Kleinen zu fangen und die Großen vorerst noch laufen zu lassen, zumal man ihnen unterlegen wäre.
Also etwas gesunder Menschenverstand sollte schon noch drin sein - auch in Erdogans Kopf.

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Nebenbei: Wenn Erdogan ernst genommen werden möchte, dass ihm mit der "osmanischen Ohrfeige" gegen die USA ernst sei, was einem Selbstmordattentat gleichkommen würde, dann müsste ich in ihm einen islamistisch Verblendeten sehen, der auf alsbaldige Himmelfahrt hofft, aber ich glaube ihm seine Religiosität nicht, sondern halte ihn für einen übergeschnappten Nationalisten und Bluffer.

Markus S. Rabanus  2018-02-14  Facebook-Postings

Macrons schlimmer Fehler  2018-02-14

23 Januar 2018

Offener Brief an Gabriel betreffend Rüstungsexporte

Hallo Herr Gabriel,

Ihres Geredes, die Waffenexporte zu mindern, habe ich satt, denn es sind schon längst zu viele geliefert und morden, sei es Türkei oder Saudi Arabien.
Das ist Ihre Schuld. Und die lässt sich nicht vergeben. Auch nicht die Exporterlaubnis ganzer Waffenfabriken, wie jüngst über Rheinmetall berichtet.
Das ist entweder nur mit "regierungsamtlicher Rechtsbeugung" möglich, unter Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, oder die Rheinmetall-Leute gehören angeklagt und eingesperrt.
Und rede uns niemand von "Gesetzeslücke"; denn die gibt es da nicht, sondern allenfalls eine Justiz, die aus Gründen einer verirrten Staatsräson solche Lücken-Behauptungen passieren lässt.
Wenn Deutschland nicht liefere, dann liefern andere, wäre ebenfalls kein Argument, denn so reden sich Drogenbarone vor dem Spiegel raus - und sind weit weniger schlimm als die Rüstungsbarone.
Deutschland kann in Anbetracht höchster Exportüberschüsse bestens auf Rüstungsexporte verzichten, wobei die Gewinnerzielung aus dem Kriegsgeschäft das widerlichste Argument überhaupt ist.
Überlassen wir das Geschäft mit dem Tod endlich den Staaten, die es nicht lassen können. Die hätten dann einen Konkurrenten weniger und allerdings auch einen Staat gegen sich, der glaubwürdiger ist. wenn er von "politischen Lösungen" spricht und damit nicht meint, der Krieg dürfe von Politik Fortsetzung sein.
Deutschland sollte und wollte "NIE WIEDER!" und hatte nach zwei Weltkriegen allen Grund dazu, aber ist wieder vorne dabei im Kriegsgeschäft. Das ist inakzeptabel. Und zwar vollends.
Bieten wir der Welt mal etwas anderes, zum Beispiel, dass dieses ehemals verbrecherische Deutschland heute ohne Waffen ausschließlich diplomatische Dienste leistet, Friedenspläne erarbeitet und Abrüstungsverträge vorschlägt, die zur Umsetzung taugen und nicht bloß für Propagandazwecke,
ein Deutschland, das sich in den Vereinten Nationen intellektuell und finanziell verausgabt anstelle auf Schlachtfeldern Unheil anzurichten, denn wem gehören die Panzer, wenn Saudi Arabien politisch kollabiert und gen Israel marschiert?
Bieten wir der Welt mal etwas anderes, zum Beispiel eine "Katastrophenwehr", die global schnellstens einsatzbereit Leid mindert und hilft. Mit Hochtechnologie. Denn militärisches Gerät kann in vielen Katastrophenfällen immer nur dritte Wahl sein und überteuerte "Symbolpolitik".
Das wäre ein "deutscher Sonderweg", ausnahmsweise legitim - und sinnvoll obendrein.
Und falls Sie nebst Bundestag wissen wollen, was Friedenspolitik ist, dann lesen Sie Das Pazifistische Manifest.
Markus S. Rabanus 2018-01-23