18 November 2008

Deutschlands verheimlichte Atomwaffen

Das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, dass der Münchner Geschichtsforscher Detlef Bald Geheimdokumente entdeckte, wonach in den Sechzigern die Bundeswehr die alleinige Verfügungsmacht über ca. 700 us-amerikanische Atomwaffen eingeräumt war, ohne dass es zu deren Einsatz der Zustimmung deutscher oder amerikanischer Politiker bedurft hätte.
Erst mit dem Dokument "Deutsche Einsatzbeschränkungen für ADM (National Constrains)" v. 23.10.1973 sei das gändert worden.

Altkanzler Helmut Schmidt und damaliger Bundesverteidigungsminister der sozial-liberalen Koalition, soll die Angaben des Wissenschaftlers bestätigt haben.
Bislang wurden solche Informationen von Politikern und Militärs als "Hirngespinste der Friedensbewegung" abgetan. Und so werden sie mit den Informationen der Friedensbewegung mangels internationaler und demokratischer Kontrolle auch weiterhin umgehen - "aus Gründen der nationalen Sicherheit", ob erlaubt oder nicht, denn es verstieß gegen den Atomwaffensperrvertrag, wie auch heute dagegen verstoßen wird, solange die Bundesregierung Atomwaffen in Deutschland befürwortet.

Aber die Bundesregierung trifft nicht die alleinige Schuld, sondern den Bundestag insgesamt, solange niemand probiert, über alle Parteigrenzen hinweg eine parlamentarische Mehrheit für den Kurswechsel in dieser Frage zu finden.

-markus rabanus- >> Diskussion

10 November 2008

Wird Russland den Atomwaffensperrvertrag verletzen?

Im politischen Spektakel um den Unfall auf dem russischen Atom-U-Boot "Nerda" vollzieht sich ein zynischer Image-Wettstreit der Wettrüster, in dem der eigentliche Skandal nicht thematisiert wird, dass die geplante Verleasung der russischen "Nerda" an die indische Marine einen neuerlichen Bruch des Atomwaffensperrvertags darstellt - und das sogleich in zweifacher Weise:
1. Ein Kriegsschiff mit Atomreaktor-Antrieb ist keine "zivile Nutzung der Atomkraft", also ist die Dritt-Überlassung dieser Atomtechnik unstatthaft.
2. Indien ist kein Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrags, also ist überhaupt jede nukleartechnische Zusammenarbeit unstatthaft.

Vor einigen Monaten hatte die US-Regierung ebenfalls unter Verletzung des Atomwaffensperrvertrags eine Zusammenarbeit beim Atomkraftwerksbau verabredet. Trotz internationaler Kritik wurde diese Zusammenarbeit von der IAEO genehmigt.

Einmal mehr setzen sich ökonomische Interessen gegen sicherheitspolitische Interessen durch. Einmal mehr wird das wichtigste Abkommen zur Begrenzung und Abschaffung der Atomwaffen gebrochen.

Die Bundesregierung sollte sich aufgefordert sehen, diesem Treiben zu widersprechen. Das wiederum kann nur glaubwürdig sein, wenn sie endlich ihre eigene und rechtsbrecherische Politik der "nuklearen Teilhabe" beendet.

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In der Nacht zum Sonntag kam es im Japanischen Meer zu einem schweren Unfall auf dem russischen Atom-U-Boot "Nerpa". Ausströmende Halogenkohlenwasserstoff tötete 20 Menschen und verletzte 20 weitere. Die eigentliche Besatzung zählt 73 Mitglieder. An Bord befanden sich 208 Menschen, darunter zahlreiche Schiffsbau-Experten, die das Boot auf dieser ersten Tauchfahrt testen sollten.
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