11 Juli 2013

Spionage, Geheimdienste und Völkerrecht

Widersprechen möchte ich Ihnen in Fragen des Völkerrechts, nicht gegen Ihr Asyl-Votum.
Zitat: "Im Rahmen des Völkerrechts ist das Problem eindeutig geklärt: Geheimdienstliche Tätigkeiten gegen andere Staaten SIND legitim, ebenso, wie der Versuch der Staaten, sich dagegen zu schützen."
Völkerrecht und Legitimität können/sollten Schnittmengen haben, sind jedoch zweierlei. 
Das Völkerrecht ist formale Gesetzmäßigkeit, hauptsächlich aus Abkommen, Zusicherungen und dem Völkergewohnheitsrecht, sämtlich auf Basis des Rechtsgleichheitsanspruchs aller Staaten.
Die Legitimität ist (kurzgefasst) das Maß der Übereinstimmung von Geltungsansprüchen mit Wertvorstellungen.

Zitat: "Insofern kann Herr Snowden gleichzeitig sowohl gegen die Gesetze "seines" Staates verstoßen haben, als auch im anderen Staat Heldenstatus erhalten - ohne gegen internationale Rechtsgepflogenheiten verstoßen zu haben."
Gewohnheiten können nur dann als Gewohnheitsrecht bzw. "ungeschriebenes Recht" Geltung beanspruchen, wenn es sich um "gute Gewohnheiten" handelt. Es verhält sich auch diesbezüglich mit Völkerrecht wie mit dem Privatrecht aller halbwegs vernünftigen Staaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland und den USA. 

"Gute Gewohnheit" würde voraussetzen, dass eine Gewohnheit nach allgemeiner/überwiegender Anschauung als unschädlich und zweckmäßig angesehen wird. 
Das ist hinsichtlich der politischen Spionage der Staaten gegeneinander eindeutig nicht der Fall, so wenig wie zwischen konkurrierenden Parteien ("Watergate") oder im unpolitischen Bereich die Industriespionage, das Lesen fremder Post usw. 

So findet die Legalitätsfrage folgende Antwort: Das Völkerrecht fasst die Spionage als Einmischung in innere Angelegenheiten auf. - Punkt, Ende.

Zur Legitimität 

Der Verbreitungsgrad einer schlechten Praxis schafft Faktengröße, aber kein Recht und indiziert auch keine Legitimität, wie daran zu erkennen ist, dass alle Staaten zwar die Spionage gegen das eigene Land als strafwürdig werten, jedoch nicht die eigene Spionage gegen andere Staaten. 

Solch doppelter Maßstab verstößt gegen fundamentales/universelles Ethikwissen, denn die sogenannte "Goldene Regel" fordert die Synthese aus Zumutbarkeit und Gegenseitigkeit, zumindest als Hypothese.

Nun könnte entgegnet werden, dass ja gerade für die Spionage Gegenseitigkeit typisch sei, aber das verwechselt Gegenseitigkeit mit der Wechselseitigkeit einseitiger Willkür und Strafbarkeiten - und eine Praxis, deren wesentliches Erhaltungsmerkmal ein Rechtswiderspruch ist, kann keine Legitimität beanspruchen. 

Vielmehr ist die heutige Spionagepraxis einer ausufernden Streiterei zwischen Gewalttätern mit wechselseitigen Messerstichen vergleichbar, wie dann beide ob ihrer Rechtsbrüche verurteilt werden müssten, sich nicht aber durch die Wechselseitigkeit das Unrecht zu Recht verkehrt. Exakt so auch das Völkerrecht. 

Und wie schaut es aus zur Legalität und Legitimität von Spionage zur Abwendung von Kriegen und Terrorismus? 

Spionage gegen verdächtige Staaten, Organisationen und Personen ist zweifelsfrei erforderlich, aber nicht im Wege der Selbstjustiz von Staaten über deren völkerrechtlich eigenen "Herrschaftsbereich" hinaus in alle Welt, wie es die Praxis ist, sondern stattdessen ausschließlich im Wege einer supranationalen Organisation, wie z.B. die Vereinten Nationen "Waffenispektoren" in den Irak entsandte oder die IAEO die Standards der Atomenergienutzung zu kontrollieren hätte. 

Das alles ist verbesserungswürdig, auch die Vollmachten betreffend, aber allein solche globalen Gewaltmonopole würden die völkerrechtswidrige Selbstjustiz der konkurrierenden Nationalstaaten und deren Allianzen beenden.

Solange die Welt offensichtlich so weit nicht ist, solange erlaubt das Völkerrecht bloß die SPIONAGEABWEHR und legitim ist sicherlich auch vieles an staatlicher Schnüffelei im eigenen "Herrschaftsgebiet", soweit mit der Bevölkerung verabredet, grundrechtekonform und nicht mit heimlichen Dienstanweisungen auf unsicherem Rechtsgrund.