20 Dezember 2005

Solidarität mit einem Terroristen

Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.

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Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.

Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Das Todesurteil ist dennoch aus Prinzip abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen.

Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht. Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln.

Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.

-markus rabanus- >> Diskussion